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Hier zahlen Sie den Imu

Es bleiben nur noch wenige Tage, bis der Restbetrag fällig ist, und einer der am weitesten verbreiteten Zweifel ist genau dieser: Wo zahlt man die IMU? – Nach Abschluss der F24 kann das Verfahren am Schalter jedes Inkassobüros (Equitalia, Poste oder angeschlossene Banken) abgeschlossen werden – Verschiedene Tools für die Online-Zahlung – Homebanking obligatorisch für Inhaber einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Hier zahlen Sie den Imu

Das Imu ist nicht nur eine Reihe (zu) komplizierter Berechnungen, die dem Buchhalter oder Caf übergeben werden. Die neue Grundsteuer hat auch einen weniger theoretischen Aspekt, bestehend aus Warteschlangen an den Schaltern oder einfacheren Klicks am Computer. Nach der Pflege wie viel kostet die Waage – zu zahlen bis zum 17. Dezember – lassen Sie uns nun versuchen, einige praktische Zweifel auszuräumen.

WO IST DIE IMU ZU BEZAHLEN?

Nach dem Ausfüllen des Papierformulars F24 können Sie das Verfahren am Schalter eines beliebigen Inkassounternehmens (Equitalia, Post oder angeschlossene Banken) abschließen. Nur um den Restbetrag der letzten Rate zu begleichen, können Sie auch per Postanweisung bezahlen.

Wenn Sie hingegen lieber zu Hause bleiben und Ihnen ein Computer und eine Internetverbindung zur Verfügung stehen, eröffnen sich Ihnen andere Möglichkeiten:

Equitalia. Es ist auch möglich, elektronisch über Entratel oder Fisconline zu bezahlen (Registrierung erforderlich). Dann gibt es noch den alternativen Online-Dienst F24Web.

Poststelle. Nur Kunden von BancoPostaOnline und BancoPosta Click können online per Belastung ihres Kontos bezahlen. Wenn Sie auf der Website der Post registriert sind, können Sie online per Kreditkarte bezahlen. Poste Italiane stellt jedoch allen den Online-Zusammenstellungsdienst des F24-Formulars zur Verfügung, das in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt werden muss, bevor es zum Schalter geht.

Verbundene Banken. Die Online-Zahlung ist über den Homebanking-Service der Institution möglich, bei der Sie das Girokonto haben.

Wir erinnern Sie daran, dass die Online-Zahlung für Mehrwertsteuerinhaber obligatorisch ist.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Aus dieser Sicht ist die Auswahl ziemlich groß. Hier sind die verschiedenen Möglichkeiten:

- Bargeld

– Validierte Bank-, Post-, Zirkular- oder Postschecks

– Pagobancomat-Karte

– Postamat- und Postepay-Karten (in Postämtern)

– Postanweisung

– Postgirokontobeleg

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