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Abzüge auf das Haus: Gebäudesanierungsbonus von 36 % auf 50 %

Es kommt ein Erlass mit verschiedenen neuen Anreizen – Die Prämien für energetische Sanierungsmaßnahmen werden strukturell – Wir denken auch über den vollständigen Abzug der Zinsaufwendungen auf Hypotheken für das erste Eigenheim und die zweijährige Befreiung von der IMU für diejenigen nach, die ein erstes Eigenheim kaufen Wert nicht mehr als 200 Euro.

Abzüge auf das Haus: Gebäudesanierungsbonus von 36 % auf 50 %

Italiens Wachstum könnte von Grund auf neu beginnen. Um das nationale BIP wieder anzukurbeln, konzentriert sich die Regierung auf das Baugewerbe: Es sind Neuigkeiten für das in Vorbereitung Abzüge bei Renovierungen und energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die Bestimmungen sind im Entwurf des enthalten Dekret für Infrastruktur und Verkehr, derzeit noch in den Händen von Minister Corrado Passera. Das grüne Licht vom Finanzministerium ist noch nicht da, sollte aber bis zum Ende der Woche eintreffen. Der Text könnte bereits am kommenden Freitag vom Ministerrat verabschiedet werden. 

Im Detail Die wichtigste Bestimmung ist diejenige zur Umstrukturierung. Die Exekutive zielt darauf ab Erhöhung des Selbstbehaltsatzes von 36 auf 50 %, wodurch sich auch der Höchstbetrag für die Berechnung des Bonus von 48 auf 90 Euro erhöht. Die Obergrenze der möglichen Einsparung pro Haus steigt somit von 17.280 auf 48 Euro. Um die herunterzuladenden Ausgaben zu dokumentieren, müssen die Rechnungen über die per Banküberweisung getätigten Zahlungen vorgelegt werden.

Ziel sei es, „die Erholung des Baumarktes zu fördern“, heißt es in dem Bericht zur Bestimmung, „der schon immer einer der wichtigsten Produktionssektoren für das Wachstum des nationalen BIP war“.

Um die Absicherung des Eingriffs zu gewährleisten, kommen die Grundstückseigentümer jedoch nicht sofort in den Genuss der Abzüge, die gestreut werden aus zehn gleichen Jahresraten. Anspruch auf Ausschüttungen über kürzere Zeiträume, nämlich 75 bzw. 80 Jahre, haben nur diejenigen, die mindestens 5 bzw. 3 Jahre alt sind. 

Was den Bonus auf energetische Sanierungsmaßnahmen angehtDer Satz von 55 % wird nicht geändert, sondern strukturell. Auch in diesem Fall wird der Rabatt über 10 Jahre verteilt und steht nur den Eigentümern der Immobilie zu. Zusätzlich zu den Rechnungen muss jedoch auch der Bericht des Technikers über die mit den Arbeiten erzielbaren Ergebnisse vorgelegt werden.  

Aber es ist noch nicht vorbei. Sie könnten in den Erlass aufgenommen werden auch andere Maßnahmen: vom Gesamtabzug der Zinsaufwendungen für Hypotheken für das erste Eigenheim bis zur zweijährigen Befreiung von der IMU für diejenigen, die ein erstes Eigenheim mit einem Wert von nicht mehr als 200 Euro kaufen, bis hin zum Bonus auf die Registrierungssteuer für den Verkauf Immobilien, immer bis zu 200 Euro.   

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