Ab 2020 müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um Anspruch auf die 19 % Einkommensteuerabzüge zu haben. Die erste, über die wir bereits gesprochen haben, ist nicht bar bezahlen, sondern per Kreditkarte, Debitkarte oder anderen rückverfolgbaren Instrumenten. Die zweite besteht darin, zwei neue Einkommensgrenzen zu erfüllen.
VOLLSTÄNDIGER IRPEF-ABZUG BIS ZU 120 TAUSEND EURO
La 2020-Haushaltsgesetz stellt fest, dass ab diesem Jahr die Irpef-Prämien auf die von Artikel 15 vorgesehenen Ausgaben gewährt werden Tuir (der konsolidierte Text der Einkommenssteuern) sie stehen in voller Höhe nur Steuerpflichtigen mit Bruttoeinkünften bis 120 Euro zu.
SO FUNKTIONIERT ES ÜBER 120 TAUSEND EURO
Jenseits dieser Schwelle wird der Abzugsprozentsatz mit zunehmendem Einkommen schrittweise reduziert, bis er bei Bruttoeinkommen ab 240 Euro auf Null geht.
Um den Abzug zu ermitteln, der Ihnen in der Einkommensklasse von 120 bis 240 Euro zusteht, müssen Sie das Verhältnis zwischen 240 Euro, gekürzt um das Gesamteinkommen, und 120 Euro berechnen.
EIN BERECHNUNGSBEISPIEL
Nehmen wir ein praktisches Beispiel mit einem Einkommen von 150 Euro als Referenz. In diesem Fall ist die Berechnung wie folgt durchzuführen:
(240.000 – 150.000) : 120.000 = 0,75
Das bedeutet, dass Ihnen 75 % des Abzugs oder 75 % von 19 % zustehen. Der persönliche Einkommensteuerabzug sinkt daher auf 14,25 %.
Achtung: Die Gesamteinnahmen, von denen ausgegangen wird, verstehen sich abzüglich der Einkünfte (dh der neubewerteten Katastereinnahmen) der als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie und des damit verbundenen Zubehörs.
DIE AUSNAHMEN
Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. Die Irpef-Abzüge von 19 % sind immer voll (einkommensunabhängig) auf diese Ausgaben anwendbar:
- Zinsaufwendungen und Nebenkosten für landwirtschaftliche Darlehen oder Hypotheken;
- Zinsaufwendungen und Nebenkosten für Hypothekendarlehen, die zum Kauf oder Bau von Immobilien mit Hauptwohnsitz aufgenommen wurden;
- Gesundheitsausgaben für Pathologien, die das Recht auf Befreiung von der Teilnahme an Gesundheitsausgaben berechtigen (sie sind immer in der angegebenArtikel 15 des Tuir: Buchstabe c, Absatz 1).
BETROFFENE AUFWENDUNGEN
Andere wichtige Ausgaben werden stattdessen betroffen sein. Die Liste enthält die folgenden Elemente:
- Tierärzte;
- Kindergärten;
- sportliche Aktivitäten oder Universitätskurse für unterhaltsberechtigte Kinder;
- Gebühren von Immobilienmaklern;
- Begräbnis-Ehrungen;
- Bus-, U-Bahn- und Straßenbahnkarten.
DAS RISIKO HOHES EINKOMMEN
Die Neuregelung birgt das Risiko, dass Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von über 240 Euro, die keine Ausgaben zu 19 % abziehen können, alles in bar bezahlen. Tatsächlich gibt es für sie keinen Anreiz, rückverfolgbare Werkzeuge zu verwenden.