Teilen

Imu-Bankitalia-Dekret, grünes Licht vom Senat

Die Maßnahme wurde mit 142 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen und wird nun dem Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt.

Imu-Bankitalia-Dekret, grünes Licht vom Senat

Der Senat gab grünes Licht für das Imu-Bankitalia-Dekret mit 142 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Die im Palazzo Madama geänderte Bestimmung wird nun von der Kammer in zweiter Lesung geprüft.

Zu den Änderungen im Zusammenhang mit der Neubewertung der Bankitalia-Aktien gehört neben der Annullierung der zweiten Imu-Rate (vorbehaltlich der „Mini-Imu“, die bis zum 24. Januar gezahlt werden muss) auch die Verlängerung des Zeitraums von 24 auf 36 Monate zur Anpassung der Teilnahmegebühren an die neuen Regeln; die Erhöhung der eingetragenen Aktienbeteiligungen von 20 auf 25 Euro; die Garantie, Italiener zu sein und die Senkung der Obergrenze des Kapitalanteils, der gehalten werden kann, von 5 % auf 3 %.

Insbesondere im Hinblick auf den italienischen Charakter der Aktionäre legt die Änderung fest, dass die Anteile am Kapital der Bank von Italien nur „Banken mit eingetragenem Sitz und zentraler Verwaltung in Italien“, „Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit eingetragenem Sitz und …“ gehören dürfen „Zentralverwaltung in Italien“, „Sozialversicherungs- und Versicherungseinrichtungen sowie Einrichtungen mit Sitz in Italien und Pensionsfonds“ nach italienischem Recht.

Auch in Artikel 4 wurde eine weitere Änderung der Kommission genehmigt, die besagt, dass „zur Berechnung der indirekten Beteiligungen auf die Definitionen der Kontrolle Bezug genommen wird, die in den sektoralen Vorschriften des Aktionärs festgelegt sind“.

Grünes Licht auch für das „Vetorecht“ des Obersten Rates bei neuen Mitgliedern. Das Dekret hebt die Genehmigungsklausel auf, sieht jedoch nach Eingabe der Finanzkommission vor, dass der Gouverneursrat (zusätzlich zur Einhaltung der Anteilsgrenzen) auch die „Erfüllung der Ehrenhaftigkeitsanforderungen der Vertreter und die Unternehmensstruktur der Käufer“ überprüft unter Bezugnahme auf ihre jeweiligen Gerichtsbarkeiten. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, storniert der Vorstand den Verkauf der Aktien.“

Bewertung