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Steuererlass, Regierung setzt Vertrauen

Die Regel zum Mindestsystem wurde gestrichen – Die Regel zur Zahlung an die lokalen Behörden auf elektronischem Wege bleibt bestehen

Steuererlass, Regierung setzt Vertrauen

Die Regierung vertraut auf den mit dem Haushaltsgesetz verbundenen Steuererlass. Gestern tauchten Deckungsprobleme im Zusammenhang mit einer Regelung zur Mindestregelung auf, die es denjenigen, die die Obergrenze der 15-Euro-Einnahmengrenze überschritten, erlaubte, in der Regelung zu bleiben, indem sie einen festen Satz von 27 % zahlten. Nach zweiter Prüfung strichen der Finanz- und der Haushaltsausschuss diese Bestimmung, die von denselben Ausschüssen gebilligt worden war.

Das Rechnungsamt hatte auch bei einer anderen Bestimmung Deckungsprobleme festgestellt, wonach die Zahlung von Steuern und Abgaben der Körperschaften auf das Kassenkonto der Steuerbehörde oder über F24 erfolgen kann, auch durch elektronische Zahlungsinstrumente und für Einnahmen andere als Steuereinnahmen nur auf dem Kontokorrentkonto der Staatskasse oder durch elektronische Zahlungsinstrumente. Um dieses Problem zu lösen, wurde festgelegt, dass die erforderlichen Mittel aus dem Fonds für strukturelle wirtschaftspolitische Interventionen bereitgestellt werden.

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