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Kultur und Tourismus, Relaunch-Dekretgesetz für 5 Milliarden (Liste der Interventionen)

Kultur und Tourismus, Relaunch-Dekretgesetz für 5 Milliarden (Liste der Interventionen)

Fünf Milliarden Euro für Tourismus und Kultur. Der Ministerrat genehmigte im Rahmen des Relaunch-Dekrets ein Gesetz auf Vorschlag des Ministers für kulturelles Erbe und kulturelle Aktivitäten sowie für Tourismus Dario Franceschini, wichtige Maßnahmen zur Unterstützung des Kultur- und Tourismussektors, die seit Beginn des Coronavirus-Notstands aufgrund des erheblichen Rückgangs der internationalen Ankünfte, zu denen die Schließungen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckung hinzukamen, ernsthaft betroffen waren. Die aufmerksame Phase des Zuhörens der Vertreter der verschiedenen Kategorien der Tourismus- und Kulturketten, die zusammen 15% des nationalen BIP erwirtschaften, hat zur Ausarbeitung dieser Maßnahmen geführt, die die geäußerten Bedürfnisse weitgehend berücksichtigen.

Tourismuspaket 2,4 Milliarden für den UrlaubsbonusSteuergutschrift Urlaub, ein Beitrag für den italienischen Sommer. Bis zu 500 €, die bis zum 31. Dezember 2020 ausgegeben werden müssen
Für Aufenthalte auf nationaler Ebene in Beherbergungsbetrieben und Pensionen wird ein Zuschuss von bis zu 500 Euro anerkannt. Familien mit einem ISEE von bis zu 40.000 Euro können den Beitrag erhalten. Der Betrag richtet sich nach der Anzahl der Kernfamilien: 150 Euro für einen aus einer Person bestehenden Kern; 300 Euro aus zwei Fächern; 500 Euro ab drei Fächern. Der Beitrag kann vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 in Höhe von 80 % als strukturbedingter Abschlag auf den Beitrag und die restlichen 20 % als Einkommensteuerabzug ausgegeben werden. Die Beherbergungsbetriebe können den Kredit an ihre Lieferanten, an Privatpersonen, an Kreditinstitute oder Finanzintermediäre weitergeben.

Fonds zur Tourismusförderung. 20 Millionen Euro im Jahr 2020 zur Förderung von Reisen nach Italien
Es wurde mit einem anfänglichen Budget von 20 Millionen Euro geschaffen, um die verschiedenen Sektoren und verschiedenen Reiseziele des italienischen Tourismus zu fördern, auch durch Enit - die Nationale Tourismusagentur, eine Organisation, die eine stärkere Beteiligung an der Verwaltung von Regionen, lokalen Behörden, Gemeinden und sehen wird Kategorie Assoziationen.

Steuerbefreiung für Unternehmen und Selbstständige mit einem Umsatz bis 250 Millionen Euro
Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 0 und 250 Millionen Euro und Selbständige mit einem entsprechenden Ausgleichsvolumen sind von der Zahlung des IRAP-Guthabens 2019 und des IRAP-Vorschusses 2020 befreit.

IMU-Befreiung. Nein zur ersten Rate 2020 in Höhe von 200 Millionen Euro
Die erste Tranche des IMU 2020 ist für Badeanstalten, Fluss- und Seebäder, Thermalbäder und Immobilien der Kategorie D2 (Hotels) ausgenommen. Bei Hotels gilt die Ausnahmeregelung für Unternehmen, denen die Gebäude gehören, sofern die Eigentümer auch Geschäftsleiter sind. Für die Gemeinden mit geringeren Einnahmen wurde ein Erfrischungsfonds eingerichtet.

Schutz für Arbeitnehmer. Aufstockung der Zulagen für Saisonarbeiter bis April und Mai verlängert. Verlängerung von 9 aufeinanderfolgenden Wochen für Entlassungen
Saisonarbeiter in den Tourismusbranchen, die kein Arbeitsverhältnis haben oder keinen Zugang zu Formen der Lohnintegration haben, erhalten im April ebenfalls einen Zuschuss von 600 Euro und im Mai von 1.000 Euro. Der Sozialplan für Beschäftigte in touristischen Betrieben, Messen und Kongressen wurde um 9 Wochen verlängert, die ausnahmsweise für die Tourismusbranche laufend in Anspruch genommen werden können.

Tourismusfonds in Höhe von 150 Millionen Euro im Zweijahreszeitraum 2020-2021 für Anschaffungen, Erweiterungen und Renovierungen
Es wurde mit einer Anfangsdotierung von 150 Millionen Euro im Zweijahreszeitraum 2020-2021 geboren, die, auch mit Cassa Depositi e Prestiti, für den Erwerb, die Verbesserung und die Renovierung von Immobilien verwendet werden, die für touristische und Beherbergungsaktivitäten bestimmt sind.

Notfallfonds für Reisebüros und Reiseveranstalter. Nicht rückzahlbare Beiträge von 25 Millionen Euro im Jahr 2020
Zur Unterstützung von Reisebüros und Reiseveranstaltern, die durch den Covid-25-Notstand Verluste erlitten haben, wurde ein Fonds in Höhe von 19 Millionen Euro eingerichtet.

60 % Steuergutschrift für die Vermietung von Tourismus- und Gastgewerbebetrieben
Für Unternehmen des Gastgewerbes mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro und für Hotels ohne Umsatzbegrenzung ist eine Steuergutschrift von 60 % der Ausgaben für die Anmietung der Gebäude vorgesehen, in denen die Tätigkeiten ausgeübt werden. Diese Gutschrift ist Unternehmen vorbehalten, die einen Umsatzverlust von 50 % oder mehr erlitten haben.

Desinfektion, Steuergutschrift von 60 % der angefallenen Kosten und Erfrischungen für Unternehmen
Steuergutschrift von 60 % bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 Euro und Beiträge von 15.000 bis 100.000 Euro in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter für die Anpassung von Räumen und für den Kauf von Geräten und Ausrüstungen zur Verringerung der Ausbreitung des Covid-19.

Bars und Restaurants: Tische im Freien und Dehors, kein TOSAP bis 31. Oktober 2020 und einfachere Genehmigungen. 127 Millionen Euro an die Kommunen
Um die sichere Wiederaufnahme der Aktivitäten zu fördern und den Konsum im Freien zu begünstigen, sind öffentliche Einrichtungen (Bars, Restaurants, Pizzerien, Brauereien, Badeanstalten, Eisdielen) bis zum 31. Oktober 2020 von der Zahlung der Abgabe für die Nutzung öffentlicher Räume und Flächen befreit Das Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörden wird ebenfalls bis zum gleichen Datum ausgesetzt. Für die Gemeinden mit geringeren Einnahmen wurde ein Erfrischungsfonds eingerichtet.

Kurtaxe, Erfrischungsfonds, Mindereinnahmen von 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für Kommunen und Vereinfachung für Facility Manager
Zur teilweisen Entlastung der Kommunen von den Mindereinnahmen aus der Nichterhebung der Kurtaxe wurde ein Fonds mit einer anfänglichen Dotierung von 100 Millionen Euro eingerichtet. Die Pflichten der für die Entrichtung der Abgabe verantwortlichen Betreiber von Beherbergungsbetrieben werden vereinfacht.

Nicht rückzahlbarer Beitrag an Beherbergungsbetriebe im Verhältnis zum Rückgang der Aktivität
Unternehmen und Reiseveranstalter mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro erhalten für das Jahr 2020 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe der anteiligen Umsatz- und Entgeltminderung im Zeitraum April 2019 bis April 2020. 

Kapitalstärkung von Unternehmen durch Steuervergünstigungen
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit einem Umsatz zwischen 5 und 50 Millionen Euro, die eine Minderung der Einnahmen von mindestens 33 % erfahren haben und einer Kapitalerhöhung zustimmen, sind vorgesehen: Abzüge in Höhe von 20 % der Beiträge ; Abzüge von 20 % des Unternehmenseinkommens. Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ist für den „Mittelstandsbeteiligungsfonds“ die Möglichkeit vorgesehen, Beteiligungsinstrumente zu zeichnen.

Aussetzung von Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Steuerzahlungen
Die Aussetzung von Quellensteuern, Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsbeiträgen und obligatorischen Versicherungsprämien für Reise- und Tourismusbüros, Reiseveranstalter, Bars, Restaurants, Spas, Vergnügungs- oder Themenparks, Dienstleistungen wird bis zum 16. September für Transport, Vermietung von Sport- und Freizeitausrüstung verlängert oder von Strukturen und Ausrüstungen für Veranstaltungen und Shows, Führer und Touristenassistenten und für andere touristische Unternehmen.

Nutzung von Gutscheinen von 12 auf 18 Monate verlängert
Die Frist für die Verwendung von Gutscheinen, die als Entschädigung für Reise- und Touristenpakete erhalten wurden, die aufgrund des Covid-12-Notfalls storniert wurden, wurde von 18 auf 19 Monate verlängert.

Badekonzession
Die bereits im Gesetz 145/2018 vorgesehene Verlängerung wurde bestätigt.

KulturpaketNothilfefonds für Kulturbetriebe. 210 Millionen Euro für 2020
210 wird ein 2020-Millionen-Euro-Fonds eingerichtet, um die Welt der Bücher und Verlage, Shows, Großveranstaltungen, Messen, Kongresse und Ausstellungen, die aufgrund des Covid-19-Notfalls abgesagt wurden, und nichtstaatliche Museen zu unterstützen. 

Staatliche Museen, 100 Millionen Euro für 2020
100 Millionen Euro zur Unterstützung von MiBACT-Museen, die von entgangenen Ticketeinnahmen infolge der angeordneten Schließung zur Eindämmung der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion betroffen sind.

Kulturfonds zur Förderung von Kulturerbeinvestitionen. 100 Millionen Euro für 2020 und 2021, offen für private Beiträge
Der Kulturfonds wird mit einer anfänglichen Dotierung von 100 Millionen Euro für den Zweijahreszeitraum 2020-2021 eingerichtet, um Investitionen zugunsten des materiellen und immateriellen Kulturerbes zu fördern und steht der Beteiligung privater Einrichtungen offen. Die vorläufige Untersuchung und Verwaltung der Operationen wird Cassa Depositi e Prestiti umfassen, während ein Teil des Fonds vom Istituto per il Credito Sportivo als Garantie für Zinszuschüsse und Darlehen für Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung des kulturellen Erbes verwaltet werden kann. 

Der Notfallfonds für Unterhaltung, Kino und audiovisuelle Medien wurde für 245 auf 2020 Millionen Euro erhöht
Die Mittel des durch das Cura Italia-Dekret eingeführten Notfonds für Unterhaltung werden von 130 auf 245 Millionen Euro erhöht. Für 50 wird eine Steigerung um weitere 2020 Millionen erwartet.

Kino und Audiovisuelles. Ich unterstütze die Filmindustrie
Ausnahmsweise können auch Mittel zugewiesen werden, die für Steuergutschriften vorgesehen sind, die sich aus der Kinosteuergutschrift ergeben, jedoch im Rahmen der im Gesetz über den Kino- und audiovisuellen Sektor festgelegten Mittel. Auf die gleiche Weise können auch die für automatische und selektive Beiträge identifizierten Ressourcen abgeschlossen werden.

FUS: außerordentliche Auszahlung und Unterstützung für Arbeitnehmer Opernstiftungen Aufschlüsselung für 2020 und 2021 auf der Grundlage des Durchschnitts der für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 vergebenen Punktzahlen, während die Aufschlüsselungskriterien für 2022 unter Berücksichtigung der angesichts des Covid-19-Notstands durchgeführten Aktivitäten angepasst werden , der Schutz braucht Belegung und Umplanung von Shows. Im Jahr 2020 kann der Fus auch zur Einbindung der Einkommenssicherungsinstrumente seiner Beschäftigten genutzt werden.

Theater und Live-Unterhaltung Im Jahr 2020 wird ein Vorschuss auf den Beitrag in Höhe von 80 % des im Jahr 2019 erhaltenen Betrags gezahlt, die restlichen 20 % werden auf der Grundlage der aufgrund des Covid-19-Notfalls durchgeführten Aktivitäten, des Arbeitsschutzes und der Umschuldung gezahlt von Shows. Die Auszahlung der Beiträge im Jahr 2021 erfolgt abweichend von der dreijährigen Laufzeit der Programmplanung auf Basis der tatsächlich durchgeführten und gemeldeten Aktivitäten im Jahr 2020. Im Jahr 2020 kann der Fus auch ergänzend zu den Einkommenssicherungsinstrumenten eingesetzt werden seiner Mitarbeiter.

Steuerliche Mietminderung für Theater, Kinos und Vereine mit Verlusten über 50 %
Für Theater, Kinos, Vereine und Kulturstiftungen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro ist eine Steuergutschrift in Höhe von 60 % der Aufwendungen für die Anmietung der Gebäude, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, vorgesehen. Diese Gutschrift ist Personen vorbehalten, die einen Umsatzverlust von 50 % oder mehr erlitten haben.

Digitale Kulturplattform für Online- und Streaming-Live-Auftritte
10 Millionen Euro für MiBACT bereitgestellt, um, ebenfalls mit Cassa Depositi e Prestiti, eine digitale Plattform für die Nutzung des kulturellen Erbes und Live-Online- und Streaming-Shows zu schaffen, ebenfalls gegen Gebühr.

Schutz für Arbeitnehmer: Verlängerung der 600-Euro-Zulage im April und Mai, neue Zulage für Arbeitnehmer mit mindestens 7 Arbeitstagen
Die für den Monat März vorgesehene Zulage von 600 Euro für Beschäftigte der Unterhaltungsbranche mit 30 Arbeitstagen im Jahr 2019 wird für die Monate April und Mai verlängert. Für Beschäftigte der Unterhaltungsindustrie mit 600 Arbeitstagen im Jahr 7 und einem Einkommen bis 2019 Euro wird für die Monate April und Mai ein neuer Freibetrag von 35.000 Euro eingeführt.

Fonds für Künstler, Darsteller und Darsteller für 50 Millionen Euro
Es wird ein Fonds mit einer Anfangsdotierung eingerichtet, die den Rückständen entspricht, die sich aus den Liquidationsverfahren von IMAIE für Künstler, Darsteller und Darsteller ergeben.

Steuerbefreiung für Unternehmen und Selbstständige mit einem Umsatz bis 250 Millionen Euro
Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 0 und 250 Millionen Euro und Selbständige mit einem entsprechenden Ausgleichsvolumen sind von der Zahlung des IRAP-Guthabens 2019 und des IRAP-Vorschusses 2020 befreit.

Desinfektion, Steuergutschrift von 60 % der angefallenen Kosten und Erfrischungen für Unternehmen
Steuergutschrift von 60 % bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 Euro und Beiträge von 15.000 bis 100.000 Euro in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter für die Anpassung von Räumen und für den Kauf von Geräten und Ausrüstungen zur Verringerung der Ausbreitung des Covid-19.

ArtBonus und 5 Promille Kultur
Die 65-prozentige Steuervergünstigung für Kulturspenden wird auf Zirkusse, Instrumentalensembles, Konzert- und Gesangsvereine, Wandershows ausgedehnt. Die Auszahlung der 5 Promille-Kulturquote für 2019 wird auf 2020 vorgezogen und bis zum 31. Oktober 2020 an die Begünstigten ausbezahlt.

Aussetzung von Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Steuerzahlungen
Die Aussetzung von Quellensteuern, Sozialversicherungs- und Sozialabgaben und Pflichtversicherungsprämien für Einrichtungen, die Theater, Konzertsäle, Kinos, Messen oder Veranstaltungen künstlerischer oder kultureller Art, Museen, Bibliotheken, Archive und andere kulturelle Unternehmen verwalten.

Nutzung von Gutscheinen von 12 auf 18 Monate verlängert
Die Frist zur Verwendung der erhaltenen Gutscheine als Entschädigung für abgesagte Messen und Schließungen von Ausstellungsflächen wurde von 12 auf 18 Monate verlängert.

Parma ist auch 2021 Kulturhauptstadt
Parma wird auch 2021 wieder italienische Kulturhauptstadt sein. Das laufende Auswahlverfahren wird den Titel für 2022 vergeben.

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