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Bundesverfassungsgericht: Ja zum Referendum zum Drill

Die Verfassungsrichter haben die von 9 Regionen (Basilikata, Marken, Apulien, Sardinien, Abruzzen, Venetien, Kalabrien, Ligurien, Kampanien und Molise) zusammen mit den No-Triv-Ausschüssen vorgeschlagene Referendumsfrage für zulässig erachtet - Der Kernpunkt der Frage ist die Dauer der Rechte zur Verwertung von Lagerstätten, für die bereits Genehmigungen erteilt wurden

Bundesverfassungsgericht: Ja zum Referendum zum Drill

Das Referendum über die Übungen findet statt. Das entschied das Verfassungsgericht, das heute die Konsultation zur Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen im Meer zugelassen hat. Der Kampf umfasst neun italienische Regionen (Basilikata, Marken, Apulien, Sardinien, Abruzzen, Venetien, Kalabrien, Ligurien, Kampanien und Molise sowie die No-Triv-Komitees), die ebenfalls um einen Wahltag mit den Verwaltungsbehörden gebeten haben. ein Punkt, in dem Ministerpräsident Renzi jedoch entschieden dagegen ist. 

Anfangs gab es zehn Förderregionen, aber in den letzten Tagen haben die Abruzzen eine andere Strategie gewählt und die Referendumskampagne eingestellt.

Nach der Zustimmung zu den Referenden durch die Kassation am vergangenen 27. November und nach den Änderungen des Stabilitätsgesetzes, die Bohrungen innerhalb von 12 Seemeilen untersagten, bleibt eine zentrale Frage offen, nämlich die nach der Dauer des Abbaus von Lagerstätten, wo Genehmigungen vorliegen bereits ausgestellt.

Darunter auch jene auf den Tremiti-Inseln, die einen Aufschrei von Umweltschützern ausgelöst haben. Unterdessen bereiten die Regionen den Kampf um die anderen fünf abgelehnten Referenden vor. Der Rat von Venetien stimmte einstimmig dafür, den Zurechnungskonflikt beim Verfassungsgericht anzufechten. Die anderen neun bereiten sich vor. 

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