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Basis-Girokonto am Start: Low-Cost-Tool für geringe Einkommen

Es ist ein Instrument für die wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Gruppen, das keine Kosten oder Provisionen enthält, sondern nur die Zahlung einer pauschalen Jahresgebühr

Basis-Girokonto am Start: Low-Cost-Tool für geringe Einkommen

Seit dem 20. Juni das Dekret trat in Kraft die es Italienern in Umsetzung einer europäischen Richtlinie ermöglicht, ein einfaches Girokonto zu eröffnen. Es ist ein Instrument, das für die wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Gruppen entwickelt wurde und keine Kosten oder Provisionen beinhaltet.

Das Basis-Girokonto umfasst gemäß dem Dekret gegen die alleinige Zahlung einer pauschalen Jahresgebühr und ohne Berechnung anderer Kosten, Gebühren oder Provisionen jeglicher Art und Art eine im Voraus festgelegte Anzahl von jährlichen Transaktionen. Das Konto wird kostenlos angeboten und ist für Verbraucher, deren gültiger ISEE weniger als 11.600 Euro beträgt, von der Stempelsteuer befreit.

Versorgungsberechtigte bis zu einem Jahresbruttobetrag von 18.000 Euro sind wiederum berechtigt, die Eröffnung eines kostenlosen Basiskontos für die Art der Leistung und die Anzahl der vorab festgelegten Umsätze zu verlangen. Zu den im Basiskonto enthaltenen Vorgängen gehören eine begrenzte jährliche Anzahl von Abhebungen am Schalter, Abhebungen an Geldautomaten anderer Banken sowie Bargeld- und Scheckeinzahlungen.

Und besonders:

  • 6 Bargeldabhebungen am Schalter;
  • unbegrenzte Abhebungen am Geldautomaten Ihrer Bank;
  • 12 Abhebungen an Geldautomaten anderer Banken;
  • unbegrenzte ausgehende Überweisungen;
  • 36 eingehende Sepa-Überweisungen (einschließlich Gehalt oder Rente);
  • 12 Zahlungen zwischen Bargeld und Schecks;
  • Unbegrenzte Zahlungen an Geldautomaten

Verbraucher, deren gültiger ISEE weniger als 11.600 Euro beträgt und die die kostenfreie Eröffnung eines Basiskontos beantragen, erklären laut Erlass im entsprechenden Antrag schriftlich, dass sie kein weiteres Basiskonto besitzen.

Und besonders:

  • 6 Bargeldabhebungen am Schalter;
  • unbegrenzte Abhebungen am Geldautomaten Ihrer Bank;
  • 12 Abhebungen an Geldautomaten anderer Banken;
  • unbegrenzte ausgehende Überweisungen;
  • 36 eingehende Sepa-Überweisungen (einschließlich Gehalt oder Rente);
  • 12 Zahlungen zwischen Bargeld und Schecks;
  • Unbegrenzte Zahlungen an Geldautomaten

Das Konto kann nur von Mitgliedern des Haushalts gemeinsam besessen werden, auf dessen Grundlage der ISEE berechnet wurde. Inhaber des grundgebührenfreien Kontos teilen dem kontoführenden Zahlungsdienstleister bis zum 31. Mai eines jeden Jahres ihre gültige ISEE mit.

Versorgungsberechtigte bis zu einem Jahresbruttobetrag von 18.000 Euro erklären schriftlich im entsprechenden Antrag, dass sie kein anderes Basiskonto besitzen. Inhaber des Basiskontos melden dem kontoführenden Zahlungsdienstleister bis zum 31. Mai eines jeden Jahres die Höhe der Rentenbehandlung für das Jahr, auf das sie Anspruch haben.

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