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Consob, E-Mail und Telefon, um die Straftaten zu melden

Hier ist die erste Anwendung des Whistleblowing-Gesetzes, das im November vom Parlament verabschiedet wurde. Die Wege der Übermittlung von Urkunden oder bereits bestehende Kompetenzakte werden in keinem Fall ersetzt

Consob, E-Mail und Telefon, um die Straftaten zu melden

Consob hat zwei neue Kanäle gestartet – ein Telefon, 06 / 9411099, und eine telematische, Whistleblowing@consob.it – ausschließlich der unverzüglichen Entgegennahme von gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen auf mutmaßliche Verstöße oder Straftaten gewidmet, dem sogenannten Whistleblowing. 

 

Die fraglichen potenziellen rechtswidrigen Handlungen beziehen sich auf „Verordnungen der TUF sowie auf unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union in denselben Angelegenheiten“. Meldungen können auch anonym von Mitarbeitern von beaufsichtigten Unternehmen wie Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, SICAVs, Banken und anderen in Art. 4-undeces des konsolidierten Finanzgesetzes.

Es ist das erste echte e konkrete Anwendung des Whistleblowing-Gesetzes 170/2017 vom Parlament im vergangenen November gebilligt. Die Behörde hat festgelegt, dass der Bericht „immer unter Wahrung der Vertraulichkeit“ auch per Post versandt werden kann.

Die beiden neuen Kanäle werden jedoch nicht die bereits bestehenden Methoden für die Übermittlung von Dokumenten oder relevanten Rechtsakten an die Consob ersetzen.

 

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