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Amnestie 2019: Der Finanzbeamte erklärt, wie man ihn beantragt

Die Agentur der Einnahmen hat das Muster für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme an der Operation „Saldo und Auszug“ veröffentlicht - Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wer mitmachen kann, wie Sie den Antrag stellen und wie viel Sie sparen können

Amnestie 2019: Der Finanzbeamte erklärt, wie man ihn beantragt

Die Vergebung wird lebendig. Die Agentur der Einnahmen hat auf ihrer Internetseite das Muster zur Einreichung des Antrags auf Teilnahme an dem mit gestarteten Betrieb „Saldo und Auszug“ veröffentlicht das Manöver. Das Verfahren ermöglicht es Menschen in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in ermäßigter Form zu zahlen.

WER KANN MITGLIED WERDEN

Das Formular SA-ST zur Einhaltung des "Saldos und Auszugs" ist natürlichen Personen vorbehalten, die nachweisen, dass sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Einkommens- und Kapitalanforderungen verfügen (Isee des Familienkerns nicht über 20 Euro) und die Schulden anvertraut haben an die Inkassostelle zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2017 ausschließlich aus:

  • unterlassene Zahlung von Steuern, die sich aus den Jahreserklärungen ergeben;
  • unterlassene Zahlung fälliger Beiträge von Mitgliedern der INPS-Berufsrentenkassen oder der Rentenverwaltung von Selbständigen mit Ausnahme der nach einer Veranlagung beantragten Beiträge.

Natürliche Personen, für die zum Zeitpunkt der Abgabe der Beitrittserklärung das im Überschuldungsgesetz vorgesehene Liquidationsverfahren bereits eröffnet ist.

Auch Steuerpflichtige, die sich an die bisherige Verschrottung von Ordnern gehalten haben, ohne die fälligen Zahlungen zu leisten, sind in die Erleichterungen einbezogen.

WIE VIEL ZAHLEN SIE

Die Regelung sieht die Zahlung von 16 % des fälligen Betrags bei Isee bis zu 8.500 Euro, 20 % bei Isee bis zwischen 8.501 und 12.500 Euro und 35 % bei Isee zwischen 12.501 und 20 Euro vor. In allen Fällen werden die Vertragsstrafen und Verzugszinsen auf Null gesetzt.

Bei natürlichen Personen, für die das im Gesetz über die Überschuldung vorgesehene Liquidationsverfahren eröffnet ist, beträgt der zu zahlende Prozentsatz 10 % der geschuldeten Beträge als Kapital und Zinsen.

In jedem Fall werden die zugunsten des Inkassobevollmächtigten angefallenen Beträge als Prämie und Auslagenersatz für das Vollstreckungsverfahren und die Zustellung der Zahlungsakte fällig.

WIE MAN BEZAHLT

Die Amnestie kann in einer einzigen Rate bis zum 30. November 2019 oder in fünf Raten mit variablen Beträgen (35 % des Gesamtbetrags bis zum 30. November 2019, 20 % bis zum 31. März 2020, 15 % bis zum 31. Juli 2020, 15 % bis zum 31 März 2021 und die restlichen 15 % bis zum 31. Juli 2021) mit einer jährlichen Verzinsung von 2 Prozent ab dem 1. Dezember 2019.

WIE UND WO IST DER ANTRAG EINZULEGEN?

Um beizutreten, erklärt die Agentur, müssen Sie das SA-ST-Formular, wobei „SA-ST“ für „Saldo und Auszug“ steht, bis zum 30. April 2019 vorlegen. Das Formular ist sowie auf der Website der Einnahmen auch vollständig verfügbar die Filialen der Einnahmenagentur-Sammlung.

Nachdem die personenbezogenen Daten gemeldet wurden, ist es notwendig, auf dem Formular die Mappen oder Mitteilungen anzugeben, für die man von der Bestimmung „Saldo und Auszug“ Gebrauch machen möchte. Anschließend müssen Sie bescheinigen, dass Sie sich in einer ernsthaften und nachgewiesenen wirtschaftlichen Notlage befinden, die Referenzen der für ISEE-Zwecke eingereichten Single Substitute Declaration (DSU) angeben und den ISEE-Wert Ihres Haushalts melden oder im Falle einer Liquidation pfänden Verfahren, wobei die Kopie der einschlägigen Verordnung entspricht. Im Formular muss der Steuerpflichtige auch angeben, ob er beabsichtigt, den fälligen Betrag in einer einzigen Rate bis zum 30. November 2019 oder in 5 Raten zu zahlen.

Das SA-ST-Muster muss per zertifizierter E-Mail (PEC) zusammen mit einer Kopie des Identitätsdokuments und den beigefügten Unterlagen an die PEC-Box der Regionaldirektion der Referenzeinnahmenagentur gesendet oder an den Schaltern von abgegeben werden die Einnahmenagentur-Sammlung.

FÜR DIE, DIE DRAUßEN BLEIBEN, BEGINNT DAS SCRAPPING-TER

In Ermangelung der Voraussetzungen gilt die Vorlage des Antrags auf Mitgliedschaft im „Saldo und Auszug“, wie gesetzlich vorgeschrieben, automatisch als Antrag auf Zugang zu der erleichterten Definition gemäß Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 119/2018, der sogenannte Abwrack-ter.

DIE MITTEILUNG DER FÄLLIGEN BETRAEGE

Bis zum 31. Oktober 2019 teilt die Agentur für Einnahmen – Inkasso dem Steuerpflichtigen die Höhe der fälligen Beträge und die Fristen der einzelnen Raten für den „Saldo und Auszug“ bzw. bei Fehlen der Voraussetzungen oder bei Schulden mit die jedenfalls nach Art. . 3 des Gesetzesdekrets Nr. 119/2018 werden die fälligen Beträge nach dem sogenannten Scrapping-ter berechnet, mit den dazugehörigen Zahlungsfristen.

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