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Wohnen, Steuern und Prämien: die 10 Neuheiten 2016

Von der Abschaffung der Tasi auf das Haupthaus bis zu der der Imu auf Acker- und Bolzenland, vom Sanierungsbonus bis zum Ökobonus, über den Kauf des ersten Hauses in Pacht und die Steuervergünstigungen beim Kauf von Möbeln und Sicherheitssysteme: Hier sind die Änderungen, die mit dem Manöver in Kraft getreten sind.

Wohnen, Steuern und Prämien: die 10 Neuheiten 2016

Dabei ist nicht nur die Abschaffung der Tasi am Haupthaus zu beachten. Das am 2016. Januar XNUMX in Kraft getretene Stabilitätsgesetz XNUMX enthält viele steuerliche Neuerungen rund um die Immobilie: Einige sind ausdrücklich auf die Familie ausgerichtet (etwa die Hausleiheprämie), andere bieten besonders vorteilhafte Bedingungen für junge Menschen (wie die Möbelprämie und das Leasing für den Kauf der ersten Wohnung). Ziel der Regierung ist es, dem Immobilien- und Bauunternehmensmarkt neue Impulse zu geben, aber auch den Steuerzahlern erhebliche Einsparungen zu garantieren, um den Binnenkonsum anzukurbeln. 

Hier sind die 10 wichtigsten Neuerungen, die das Manöver in Bezug auf Steuern und Steuervergünstigungen für das Eigenheim vorsieht.   

1) STEUERN AUF DAS HAUPTHAUS

Das Tasi am Haupthaus fällt aus. Die Maßnahme betrifft 19 Millionen Italiener und hat einen Wert von 3,7 Milliarden. 

2) IMU AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN UND BOLZENFLÄCHEN

Auch die IMU auf landwirtschaftlichen Flächen und auf Bolzenland, also auf dem Boden befestigten Firmenmaschinen, wurde abgeschafft. Stattdessen bleibt die Imu bei den ersten Luxusimmobilien (Katasterkategorien A-1, A-8 und A-9).

3) BONUS IMU UND STEUERN AUF DAS HAUS, DAS ALS DARLEHEN GEGEBEN WIRD

Darüber hinaus werden ab dem nächsten Jahr nur noch 50 % der Imu und Tasi für die Zweitwohnung gezahlt, die Kindern oder Eltern als Leihgabe überlassen wird. Das Darlehen muss jedoch angemeldet werden und Sie dürfen höchstens eine Erstwohnung neben der an den Angehörigen übergebenen besitzen.

4) RABATT AUF MIETEN MIT VEREINBARTER GEBÜHR

Für Häuser, die zu einem vereinbarten Preis gemietet werden, gibt es 25 % Rabatt auf Imu und Tasi.

5) UMSTRUKTURIERUNGSBONUS

Die Steuerbefreiung für Gebäudesanierungen wurde bis zum 31 verlängert. Es wird möglich sein, 2016 % der anfallenden Ausgaben von Irpef in 50 gleichen Jahresraten herunterzuladen, jedoch mit einer Ausgabengrenze von 10 Euro und daher einem maximalen Abzug von 96 Euro. 

6) MOBILE BONI

Der Möbelbonus ist an den Renovierungsbonus gekoppelt, der Möbel und Großgeräte der Klasse mindestens A+ (A für Backöfen) betrifft, die für die Einrichtung des zu renovierenden Gebäudes bestimmt sind. Auch in diesem Fall beträgt der Irpef-Abzug 50 %, mit einer Ausgabengrenze von 10 Euro pro einzelne Immobilieneinheit. Der maximale Abzug beträgt daher 5 Euro.  

Die Möbelprämie ist jedoch unabhängig von der Renovierungsprämie für junge Paare, die beim Kauf einer Immobilie als Hauptwohnsitz davon profitieren können. In diesem Fall beträgt die Ausgabenobergrenze 16 Euro (daher beträgt der maximale Abzug 8 Euro), aufgeteilt in 10 Jahresraten. Das Paar muss seit mindestens 3 Jahren eine Kernfamilie bilden (d.h. es muss verheiratet oder zusammenlebend sein) und mindestens eines der Mitglieder darf nicht älter als 35 Jahre sein.

7) ÖKOBONUS

Auch der Bonus für energetische Gebäudemaßnahmen wurde bis Ende 2016 verlängert. Der von der Einkommensteuer abzugsfähige Anteil beträgt 65 % der getätigten Ausgaben. Nachfolgend finden Sie ein Diagramm der verschiedenen Eingriffe, die in diese Kategorie fallen, mit den entsprechenden Grenzen:

– allgemeine energetische Sanierungsarbeiten an Gebäuden: Die Ausgabenobergrenze, auf die der Bonus angewendet werden kann, ist auf 153 Euro festgelegt, was einem maximalen Abzug von 100 Euro entspricht;

– Kauf von Solarmodulen: Ausgabenobergrenze von 92 Euro, maximaler Abzug von 60 Euro;

– Kauf von isolierenden Wänden, Dächern, Fußböden, Fenstern und isolierenden Einbauten: Dachkosten bei 92 Euro, maximaler Abzug von 60 Euro;

– Installation von Anlagen mit Wärmeerzeugern, die mit brennbarer Biomasse betrieben werden: Ausgabenobergrenze bei 46 Euro, maximaler Abzug von 30 Euro;

– Ersatz von Winterklimaanlagen durch Brennwertkessel, Wärmepumpen oder Erdwärmeanlagen: Ausgabenobergrenze bei 46 Tausend Euro, maximaler Abzug von 30 Tausend Euro.

8) LEASING FÜR DEN KAUF DES ERSTEN HAUSES

Es ist möglich, 19 % der von 2016 bis 2020 gezahlten Leasingraten (und die damit verbundene Tilgung) von Irpef abzuziehen, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, die als Hauptwohnsitz innerhalb eines Jahres nach Lieferung genutzt werden soll.

Für Personen unter 35 Jahren mit einem Gesamteinkommen von weniger als 55 Euro, die keine anderen Immobilien zum Wohnen besitzen, betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 8 Euro für Gebühren und Nebenkosten (1.520 Euro pro Jahr) und 20 Euro für Rücknahmen (3.800 Euro pro Jahr). Für Personen ab 35 Jahren halbieren sich die maximal förderfähigen Ausgaben. 

9) Mehrwertsteuerrabatte

Wer im Jahr 2016 eine Wohnimmobilie der Energieklasse A oder B von einem Bauunternehmen kauft, kann in 10 Jahresraten einen Betrag in Höhe von 50 % der gezahlten Mehrwertsteuer von der Einkommenssteuer abziehen. 

10) SICHERHEITSBONUS

Die Regierung hat 15 Millionen Euro bereitgestellt, um denjenigen, die Alarmanlagen oder Videoüberwachungssysteme kaufen oder Verträge mit Überwachungseinrichtungen abschließen, 2016 eine Steuergutschrift zu gewähren. Die Höhe der Zuschüsse wird durch einen Erlass des Finanzministeriums festgelegt.

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