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Rai-Gebühr 2017: Für die Befreiung muss man sich beeilen

Die Einnahmenagentur erinnert daran, dass die erste Rate für die Rai 2017-Lizenzgebühr bereits im Januar erhoben wird, daher „empfehlt es sich, die Ersatzerklärung elektronisch bis Ende Dezember oder per Post bis zum 20. Dezember einzureichen“ – so geht’s

Rai-Gebühr 2017: Für die Befreiung muss man sich beeilen

Sie haben keinen Fernseher und möchten eine Befreiung von der Rai 2017-Lizenzgebühr beantragen? Bis zum 31. Januar müssen Sie der Agentur für Einnahmen die Selbsterklärung vorlegen, also die Selbstauskunft, mit der Steuerpflichtige kommunizieren können, dass sie die Voraussetzungen für die Nichtzahlung der Steuer im öffentlich-rechtlichen Fernsehen erfüllen.

Die Einnahmenagentur selbst erinnert daran, dass die erste Rate für den Rundfunkbeitrag Rai 2017 bereits im Januar erhoben wird, daher „empfehlt es sich, die Ersatzerklärung elektronisch bis Ende Dezember oder postalisch bis zum 20. Dezember einzureichen“.

WIE MAN DIE ERSATZERKLÄRUNG EINREICHT

Das Muster der Ersatzerklärung für die Gebührenbefreiung 2017 ist auf den Webseiten abrufbar der Einnahmenagentur und Rai und müssen direkt vom Steuerzahler oder Erben über eine Webanwendung vorgelegt werden, die auf der Website der Agentur verfügbar ist, unter Verwendung der Fisconline- oder Entratel-Anmeldeinformationen oder über autorisierte Vermittler (Caf und Fachleute).

In Fällen, in denen eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist, kann das Formular zusammen mit einem gültigen Ausweis per Post per Einschreiben ohne Umschlag an die Adresse „Agenzia delle Entrate Ufficio di Torino 1, SAT – Sportello abbonamenti tv – PO Postfach 22 – 10121 Turin“.

Die Ersatzerklärung kann sowohl digital signiert als auch per zertifizierter E-Mail an die Adresse cp22.sat@postacertificata.rai.it übermittelt werden.

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