Teilen

Rai-Gebühr 2015: Hier ist, wer nicht zahlen muss

Die Frist rückt näher und Millionen von Italienern werden zur Zahlung aufgerufen - Einige Kategorien haben jedoch Anspruch auf Befreiung, beginnend mit Personen, die mindestens 75 Jahre alt sind und zwei Voraussetzungen erfüllen.

Rai-Gebühr 2015: Hier ist, wer nicht zahlen muss

Heutzutage schickt Rai wie jedes Jahr Bulletins an italienische Haushalte, um die Lizenzgebühr zu bezahlen. Die Rechnung für 2015 beträgt 113,50 Euro und Zahlungstermin ist der 31. Januar, aber es ist leicht vorhersehbar, dass diesmal zu viele Steuerzahler nicht in den Geldbeutel greifen werden. Die Gebühr ist in der Tat eine der Steuern mit der höchsten Hinterziehungsrate (etwa 30 %) und eine der am meisten von den Bürgern angefochtenen. Es gibt jedoch einige (wenige) Kategorien, die es sich leisten können die Gebühr nicht zahlen ohne das Risiko von Strafen einzugehen. Hier sind sie: 

BEFREIUNG FÜR ÄLTERE MENSCHEN

Ein Gesetz aus dem Jahr 2007 legt fest, dass diejenigen, die zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühr das 75 516,46 Euro für dreizehn Monate“ oder 6.713,98 Euro pro Jahr. 

Um das Einkommen zu ermitteln, müssen folgende Posten von der Berechnung ausgeschlossen werden: 

– vom Irpef befreite Einkünfte (z. B. Kriegsrenten, Inail-Renten, Renten für behinderte Zivilisten);
– Einkünfte aus dem Hauptwohnsitz und damit zusammenhängenden Nebenkosten;
– Abfindungen und damit verbundene Vorschüsse;
– andere separat zu versteuernde Einkünfte.

Der Befreiungsantrag für die Jahre 2008 bis 2015 muss unter Verwendung des Selbsterklärungsformulars eingereicht werden, das auf der Website der Agentur für Einnahmen oder bei den lokalen oder territorialen Büros derselben Agentur sowie bei den Zweigstellen der Regionalagentur erhältlich ist Büros von Rai. Der Antrag ist bei den Außenstellen der Agentur der Einnahmen einzureichen oder per Einschreiben an folgende Adresse zu senden: Agentur der Einnahmen, Provinzialdirektion I Turin, Außenstelle Turin 1, Sportello SAT, Postfach 22, 10121 – Turin (To ) .

Alle interessierten Steuerzahler können telefonisch unter 848.800.444 199.123.000 XNUMX oder in den Büros der Agentur Unterstützung und Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung anfordern. Das Callcenter „Risponde Rai“ ist ebenfalls unter der Nummer XNUMX erreichbar. 

Um Anspruch auf den Jahresfreibetrag für 2015 zu haben, müssen Sie bis zum 75 das 31. Lebensjahr vollendet haben. Wer die Leistung erstmals in der zweiten Jahreshälfte in Anspruch nehmen möchte, muss bis zum 01 die Altersgrenze erreicht haben. In den Folgejahren können Steuerpflichtige weiterhin von der Entlastung profitieren, ohne neue Erklärungen abzugeben, aber wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr erfüllt wären, würde die Zahlungspflicht wieder hergestellt.

Schließlich ist daran zu erinnern, dass das Gesetz eine Verwaltungsstrafe „in Höhe von 500 bis 2.000 Euro für jede bearbeitete Leibrente“ vorsieht, die zu der geschuldeten Miete und den aufgelaufenen Zinsen hinzukommt.

SONSTIGE BEFREIUNGSFÄLLE 

– Militär der italienischen Streitkräfte
Die Befreiung ist nur für Lazarette, Soldatenheime und militärische Versammlungsräume der Bundeswehr vorgesehen. Der Besitz des Fernsehers in Privatunterkünften, auch wenn sie sich in militärischen Einrichtungen befinden, befreit Sie nicht von der Zahlung der Rundfunkgebühr.

– Soldaten ausländischer Staatsangehörigkeit, die den NATO-Streitkräften angehören
Für Soldaten ausländischer Staatsangehörigkeit, die den in Italien stationierten NATO-Streitkräften angehören, ist es möglich, die Befreiung in Anspruch zu nehmen, indem sie sich schriftlich an SAT Sportello Abbonamenti TV wenden und eine Erklärung des Kommandos, auf das der Betroffene angewiesen ist, oder eine Selbstzertifizierung beifügen Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu den Streitkräften der NATO-Armeen.

– Diplomatische und konsularische Agenten
In Italien akkreditierte ausländische diplomatische und konsularische Vertreter sind von der Verpflichtung zur Zahlung der Fernsehlizenz befreit, sofern unsere diplomatischen Vertreter auch in dem Land, das sie vertreten, gleich behandelt werden. 

– TV-Händler und Reparaturbetriebe
Von der Zahlung der Gebühr befreit sind Firmen, die sich mit der Reparatur oder dem Vertrieb von Radio-TV-Empfangsgeräten befassen. 

WAS PASSIERT MIT DEN, DIE DIE RAI-GEBÜHR UMZIEHEN?

Die Bußgelder bei Hinterziehung können bis zu 620 Euro betragen. Wer hingegen seine Saisonkarte über die gesetzlichen Fristen hinaus verlängert, muss die Gebühr mit Einzahlungsschein c/c 1107, ausgestellt auf „AG. UMSATZ DP. ICH AUS. TERR. ZU 1 SAT RÜCKERSTATTUNG DER TV-ABONNEMENTGEBÜHREN“. 

Bei einer Verspätung von weniger als 1 Tagen wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 12/4,47 des Semesterbeitrages (1 Euro) fällig. Beträgt die Verspätung hingegen mehr als einen Monat, beträgt die Strafe 6/8,94 des Semesterbeitrags (1 Euro). Bei einem Verzug von mehr als sechs Monaten werden Verzugszinsen in Höhe von 104109 % für jedes vollendete halbe Jahr berechnet. Diese Zuschläge sind auf das Postgirokonto Nr. 1 im Namen der „AG. UMSATZ DP. ICH AUS. TERR. BIS XNUMX SA SANZ. VERWALTUNG, ZINSEN UND KOSTEN“.

Bewertung