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Kammer: OK für den Gesetzentwurf zum ausgeglichenen Haushalt in der Verfassung

Die Abgeordneten stimmten mit 464 Ja-Stimmen bei 11 Enthaltungen und keiner Gegenstimme – Jetzt geht der Ball an den Senat – Insgesamt sind vier parlamentarische Passagen nötig – Inanspruchnahme von Schulden wird nur „bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse“ zugelassen – Ein „unabhängiger Gremium", um die "Einhaltung der Steuervorschriften" zu beurteilen.

Kammer: OK für den Gesetzentwurf zum ausgeglichenen Haushalt in der Verfassung

Grünes Licht für die Kamera zum Verfassungsentwurf, der führt in die Charta die Verpflichtung ein Haushaltsausgleich. Das OK von Montecitorio kam mit bulgarischen Nummern: 464 Ja, 11 Enthaltungen und keine Gegenstimmen. Die Maßnahme geht nun an den Senat. Bis zur endgültigen Zustimmung sind insgesamt vier parlamentarische Schritte erforderlich. Jeder der beiden Klassenräume muss die Bestimmung in zwei getrennten Abstimmungen mit absoluter Mehrheit im Abstand von mindestens drei Monaten annehmen.

Der Gesetzentwurf legt auch „bei den Kammern fest ein unabhängiges Gremium“ mit „Aufgaben der Analyse und Überprüfung von Trends der öffentlichen Finanzen und Bewertung der Einhaltung der Steuervorschriften“. Das neue Artikel 81 der Verfassung legt fest, dass „der Staat das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben seines Haushalts gewährleistet, wobei er die ungünstigen und günstigen Phasen des Konjunkturzyklus berücksichtigt“.

Die Verwendung vonAusleihen ist erlaubt „nur um die Auswirkungen des Konjunkturzyklus zu berücksichtigen und vorbehaltlich der Zustimmung der Kammern, die von der absoluten Mehrheit der jeweiligen Mitglieder angenommen werden, bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse".

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