Teilen

Kammer, neue Strafen für falsche Abrechnung sind auf dem Weg

Der von der Kommission genehmigte Text greift in die im Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 2621 und 2622) enthaltenen falschen Unternehmenskommunikationen und die Rechenschaftspflicht der Wirtschaftsprüfer ein.

Kammer, neue Strafen für falsche Abrechnung sind auf dem Weg

Auf zur Neuformulierung des Verbrechens der falschen Buchhaltung: Die Justizkommission der Kammer hat tatsächlich einen Gesetzentwurf verabschiedet, der auf eine Änderung der Disziplinardisziplin abzielt. Ab Montag wird die Bestimmung der Kammer zur allgemeinen Diskussion zur Kenntnis gebracht. Der von der Kommission genehmigte Text greift in die im Zivilgesetzbuch (Artikel 2621 und 2622) enthaltenen falschen Unternehmenskommunikationen und die Haftung der Wirtschaftsprüfer ein.

Zusammenfassend ist im Hinblick auf den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches über falsche Unternehmenskommunikation im Zusammenhang mit nicht börsennotierten Aktiengesellschaften (§ 2621 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Falsche Unternehmenskommunikation, die derzeit als Gefahrendelikt mit Zuwiderhandlung (Haft bis zu zwei Jahren) aufgefasst wird, ist damit wieder ein Verbrechen.

PIn Bezug auf Unwahrheiten, die in börsennotierten oder börsennotierten Unternehmen begangen werden (Artikel 2622 des Zivilgesetzbuchs), erhöht die von der Justizkommission von Montecitorio genehmigte Bestimmung die Haftstrafe (von einem auf 4 Jahre Haft), sieht die Strafverfolgung des Büros vor, wandelt das aktuelle Schadensverbrechen in ein Gefahrenverbrechen um.

Bewertung