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Bundesbank kehrt zum Angriff auf die EZB zurück

Wenige Tage vor der Sitzung des EZB-Rates, die über eine Beibehaltung der Zinsen entscheiden wird, greift die Bundesbank in der Frage des Ankaufs von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch das Frankfurter Institut erneut an: in der Theorie es wäre verboten, aber Mario Draghis Spread-sparender Schachzug wurde von Merkel gutgeheißen.

Wenige Tage vor der Sitzung des EZB-Rates, die über eine Beibehaltung der Zinsen entscheiden wird, wärmt die Bundesbank ihre Motoren auf und filtert den in Karlsruhe eingereichten Schriftsatz, wo die Richter des Verfassungsgerichtshofs die Begründetheit prüfen des Einspruchs gegen den ESM, den Fiskalpakt und das unbegrenzte Ankaufprogramm für Staatsanleihen, das sog OMT-Erweiterung. Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt veröffentlichte gestern Vormittag exklusiv Auszüge aus dem XNUMX-seitigen Text, in dem die Deutsche Bundesbank das im September aufgelegte und bisher nie genutzte Programm der EZB anklagt. Tatsächlich wird die erste öffentliche Anhörung zur Erörterung des Falls im Juni stattfinden. Bereits im Urteil vom vergangenen September hatte das Verfassungsgericht zu Papier gebracht, dass „der Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EZB mit dem Ziel, die Haushalte der Mitgliedstaaten unabhängig von den Finanzmärkten zu finanzieren, verboten ist , da dies eine Umgehung des Verbots der monetären Finanzierung darstellen würde“. Nun stellt sich die Frage, ob die OMT gegen das Mandat der EZB verstößt. Davon ist Weidmann überzeugt. Die Gründe sind vielfältig und eher wirtschaftlicher als rechtlicher Natur. Zumindest nach dem, was das Handelsblatt berichtete. Erstens würden die Käufe ihre Unabhängigkeit untergraben, da die Bank letztendlich die Mitgliedstaaten finanzieren würde und sich so erpressbar machen würde. Zweitens würden die Käufe die EZB von ihrer Hauptaufgabe ablenken, nämlich der Wahrung der Preisstabilität.

Unter den Gründen, die Mario Draghi zur Verteidigung des Programms anführt, sehen wir andererseits die Notwendigkeit, zu verhindern, dass die Zinsspreizung gefährliche Folgen für die Realwirtschaft hat, insbesondere für die Refinanzierung von Unternehmen. Eine pragmatische Zielsetzung, die bei den Hütern der Orthodoxie nicht gut ankommt. Für die Bundesbank könnten nämlich „höhere Refinanzierungskosten für den Privatsektor nationale Finanzrisiken widerspiegeln. Diese Entwicklung würde nicht durch geldpolitische Instrumente bekämpft, sondern wäre die direkte Folge der Fiskalpolitik, für die jeder Mitgliedstaat verantwortlich ist.“ In diesem Sinne werden Angela Merkels Annäherungsversuche an geldpolitische Maßnahmen zur Verschnaufpause für Unternehmen, die am Donnerstag in Dresden geäußert wurden, von der BuBa daher prompt desavouiert. Kurz gesagt, Deutschland pflegt ein Doppelprofil, hart und unflexibel zugleich durch die Äußerungen von Jens Weidmann und nachdenklich und dialogbereit durch Bundeskanzlerin Merkel. Am 2. Mai werden wir wissen, wer im EZB-Rat gewinnt. Bisher musste Weidmann immer wieder herbe Niederlagen hinnehmen.

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