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Sud 2017 Bonus für Investitionen: Leitfaden in 4 Punkten

Die Agentur der Einnahmen hat das neue Modell zur Beantragung der Steuergutschrift für Investitionen im Süden veröffentlicht – So funktioniert es und wer kann davon profitieren.

Sud 2017 Bonus für Investitionen: Leitfaden in 4 Punkten

Der Südbonus 2017 ist in Kraft. Die Agentur der Einnahmen hat auf ihrer Website das neue Modell für den Zugang zur Steuergutschrift für Investitionen in Süditalien veröffentlicht, eine Maßnahme, die mit dem Stabilitätsgesetz von 2016 eingeführt und kürzlich durch das Dekret zu Süditalien geändert wurde. Leider ist das Dokument nicht auf Anhieb verständlich, daher hat das Finanzamt auch ein PDF mit der Anleitung zum Zusammenstellen erstellt.

Unternehmer können das neue Modell ab dem 27. April an die Steuerbehörden senden (siehe Punkt 4), um den Sud-Bonus sowohl von Grund auf neu zu beantragen als auch auf eine frühere Anfrage zu verzichten oder bereits gesendete Mitteilungen zu korrigieren, einschließlich derjenigen, die der Agentur für Einnahmen vorgelegt wurden Vorgängermodell.

1) SÜD-BONUS 2017, FÜR WEN ES BESTIMMT IST

Die Subvention richtet sich an Unternehmen, die neue Investitionsgüter (Maschinen, Anlagen und Ausrüstung) für Produktionsstätten in Kampanien, Apulien, Basilicata, Kalabrien, Sizilien, Molise, Sardinien und den Abruzzen erwerben.

Unternehmen, die in den Sektoren Kredit, Finanzen, Versicherungen, Eisen und Stahl, Kohle, Schiffbau, Kunstfasern, Transport und zugehörige Infrastruktur, Energieerzeugung und -verteilung tätig sind, sind ausgeschlossen.

2) INVESTITIONEN, DIE MIT DEM SÜD-BONUS 2017 AKZEPTIERT WERDEN KÖNNEN

Der Süd-Bonus 2017 kann nur für Investitionen verwendet werden, die zwischen dem 2016. Januar 31 und dem 2019. Dezember XNUMX getätigt wurden und für einen der folgenden Zwecke bestimmt sind:

– der Bau einer neuen Fabrik;
– die Erweiterung einer bestehenden Niederlassung;
– die Diversifizierung der Produktion eines Unternehmens;
– die radikale Umgestaltung des Produktionsprozesses einer bestehenden Anlage;
– die Reaktivierung eines stillgelegten Betriebes oder der geschlossen worden wäre, wenn er nicht von der Gesellschaft übernommen worden wäre.

Daher sind alle Geschäfte, die nicht mit einer Erstinvestition zu tun haben, vom Südbonus 2017 ausgenommen, beispielsweise solche, die zum Ersatz einzelner Investitionsgüter bestimmt sind. Auch Investitionen in Immobilien und Fahrzeuge sind nicht förderfähig.

3) BONUS SUD 2017, DIE MESSUNG DES STEUERGUTHABENS

Der Rabatt wird gewährt für Investitionen mit einem Höchstbetrag in Höhe von:

– 3 Millionen für kleine Unternehmen;
– 10 Millionen für mittlere Unternehmen;
– 15 Millionen für große Unternehmen.

Der Prozentsatz der Steuergutschrift variiert je nach Region und Unternehmensgröße.

In Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien und Sardinien sind folgende Schwellenwerte vorgesehen:

– 45 % für kleine Unternehmen;
– 35 % für mittlere Unternehmen;
– 25 % für große Unternehmen.

In Molise und den Abruzzen hingegen ist die Kredithöhe geringer:

– 30 % für kleine Unternehmen;
– 20 % für mittlere Unternehmen;
– 10 % für große Unternehmen.

4) BONUS SUD, DER PROZESS ZUM ZUGANG ZUR STEUERKREDIT

Mit dem neuen Modell ist es möglich, auch im selben Jahr eine oder mehrere Mitteilungen zu einem oder mehreren Projekten vorzulegen. Die Kommunikation muss per gesendet werden Entratel oder Fisconline bis 31. Dezember 2019 und können direkt (durch von der Agentur oder einer Konzerngesellschaft autorisierte Personen im Falle einer Unternehmensgruppe) oder über einen Vermittler (Fachleute, Berufsverbände, Caf, andere Personen) gesendet werden.

Das neue Modell wird mit der Software „CIM17“ übertragen, die kostenlos erhältlich sein wird auf der Website der Agentur für Einnahmen ab dem 27. April 2017. Für jede Mitteilung stellen die Steuerbehörden eine Quittung aus, aus der hervorgeht, ob der Sud-Bonus verwendet werden kann oder nicht.Ab dem fünften Tag nach dem Ausstellungsdatum der Quittung kann der Begünstigte die verwenden angesammeltes Guthaben als Entschädigung mit dem per Telematik vorzulegenden Formular F24.

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Nr. 12/E der Agentur für Einnahmen.

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