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Kindergartenbonus 2017 in Höhe von 1000 Euro: Leitfaden in 8 Punkten

Eltern von Kindern, die am oder nach dem 2016. Januar XNUMX geboren sind, können in Kürze eine neue Form der Unterstützung für die Einschulung in den Kindergarten beantragen - So funktioniert der Bonus, für wen er ist und was Sie beachten müssen.

Kindergartenbonus 2017 in Höhe von 1000 Euro: Leitfaden in 8 Punkten

Nach dem Erfolg der Bonus Mama morgen 2017, wird in den nächsten Tagen ebenfalls eintreffen Nestbonus, eine weitere wichtige Neuheit in der enthalten Familienpaket letzte Haushaltsgesetz. Eine Beantragung ist noch nicht möglich, aber die Frist naht: Bis zum 18. Mai muss das INPS die Bedienungsanleitung für dieses neue Tool veröffentlichen. Mal sehen, was es ist.

1) WAS IST ES?

Der Kita-Bonus 2017 ist ein Beitrag von 1000 Euro jährlich, der vom INPS in 11 Monaten zu je rund 90,9 Euro ausgezahlt wird.

2) FÜR WEN IST ES?

An Eltern mit einem Kind, das am oder nach dem 2016. Januar XNUMX geboren oder adoptiert wurde. Wie der morgige Mamabonus enthält der Krippenbonus keine Einkommensgrenze. Allerdings gibt es eine zeitliche Begrenzung: Wenn das Kind drei Jahre alt wird, hat es keinen Anspruch mehr auf die Beihilfe.

Darüber hinaus muss der antragstellende Elternteil einige Voraussetzungen erfüllen:
– die Person sein, die den Asylbeitrag physisch entrichtet;
– in Italien wohnhaft sein und mit dem Kind zusammenleben;
– die Unionsbürgerschaft besitzen oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU für langfristig Aufenthaltsberechtigte besitzen.

3) WOFÜR IST ES?

Um die Gebühren öffentlicher und privater Kindergärten zu bezahlen oder um "Formen der Unterstützung zu Hause - so der Text des Manövers - zugunsten von Kindern unter drei Jahren, die an schweren chronischen Erkrankungen leiden", zu finanzieren, die daher alle Kindergärten besuchen können nicht gehen.

4) WIE KANN MAN SICH BEWERBEN?

Der Kita-Bonus 2017 muss beim INPS über das beantragt werden Bürgerservice-Portal. Das Betriebsverfahren für den Abruf des Beitrags liegt noch nicht vor, da das INPS zunächst ein Rundschreiben mit Weisungen herausgeben muss. In den letzten Tagen hat der Minister für regionale Angelegenheiten, Enrico Costa, daran erinnert, dass diese Mitteilung bis zum 18. Mai eintreffen muss.

5) WELCHE UNTERLAGEN MÜSSEN EINGEREICHT WERDEN?

Die Eltern müssen INPS die Unterlagen über die Einschreibung des Kindes in den Kindergarten und die Zahlung der Gebühr zusenden. Tatsächlich handelt es sich also beim Kita-Bonus um eine Erstattung.

6) KANN ES MIT ÄHNLICHEN UNTERSTÜTZUNGSFORMEN KOMBINIERT WERDEN?

Nein. Der Kita-Bonus 2017 ist nicht kombinierbar mit dem steuerlichen Absetzbetrag für die Einschulung in den Kindergarten (es gilt eine Ermäßigung von 19 % bei einem Höchstaufwand von 632 Euro, der Wert der Ermäßigung darf also 120 Euro nicht überschreiten) oder mit Kindergarten oder Baby -Sitzgutscheine (anerkannt für angestellte oder selbstständige berufstätige Mütter als Ersatz, auch teilweise, für den Elternurlaub).

Wie bei der Kupplung Mutterbonus morgen – Babybonus, Namensähnlichkeit kann Verwirrung stiften, daher ist Vorsicht geboten: Asylbonus und Kita-Gutschein sind unterschiedliche Maßnahmen und wer das eine in Anspruch nimmt, kann das andere nicht verlangen. Erläuterungen zur Funktionsweise des zweiten finden Sie in der INPS-Datei.

7) WAS SIND DIE AUSGABENGRENZEN?

Für den Kita-Bonus hat die Bundesregierung für 144 maximal 2017 Millionen Euro vorgesehen, die im nächsten Jahr auf 250 Millionen, 300 auf 2019 Millionen und ab 330 auf 2020 Millionen steigen werden.

8) WAS PASSIERT, WENN SIE ÜBERSCHRITTEN WERDEN?

Bei „auch prospektiven Abweichungen von der geplanten Ausgabengrenze – so das Haushaltsgesetz weiter – berücksichtigt INPS keine weiteren Anträge“. Das bedeutet, dass es ein Rennen der Geschwindigkeit ist: Das Geld geht an denjenigen, der sich am schnellsten bewirbt, nicht an denjenigen, der es am dringendsten benötigt.

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