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Transparentere Rechnungen: die Vorschläge der Energiebehörde

Von der neuen Ablesepflicht bis zur Erhöhung der Rechnungsfrequenz, vom automatischen Ausgleich bei Verspätungen bis zum Verbot von Mischrechnungen: Hier sind die neuen Vorschläge der Behörde, um Strom- und Gasrechnungen transparenter zu machen – kommentieren können bis 30 eingereicht werden.

Transparentere Rechnungen: die Vorschläge der Energiebehörde

Die Elektrizitäts- und Gasbehörde hat heute einige Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz von Rechnungen vorgelegt. Hier sind die wichtigsten:

– neue Zählerablesepflichten, um Rechnungen stärker an den tatsächlichen Verbrauch zu koppeln; 

– Anreize für Kunden, Selbstablesung zu nutzen; 

– Kriterien, die die Differenz zwischen tatsächlichen und geschätzten Werten verringern;

– Erhöhung der Häufigkeit des Rechnungsversands; 

– automatische Entschädigung von 20 Euro für den Kunden, falls die Rechnung verspätet oder mehr als 45 Tage nach Ablauf des Bezugszeitraums der Rechnung eintrifft; 

– Verbot gemischter Rechnungen (mit tatsächlichen und geschätzten Daten) für über 40 % der vom Verkäufer bedienten Kunden und für diejenigen, die sich für die monatliche Rechnungsstellung entscheiden; 

– bestimmte Zeiten für den Rechnungsabschluss bei Lieferantenwechsel, Wechsel oder Deaktivierung. 

Alle diese Tipps sind im Beratungsdokument „Rechnungsstellung im Einzelhandel“ enthalten. Interessierte Parteien können ihre Anmerkungen bis zum 30. September 2015 einreichen. 

Die Vorschläge basieren auch auf den ersten Ergebnissen der Faktenerhebung der Behörde zur Abrechnung, die zeigen, dass Rechnungen, die nur an den tatsächlichen Verbrauch gebunden sind, etwa 75 % der Gesamtsumme im Stromsektor ausmachen – wo etwa 98 % der Kunden einen Zähler haben ferngesteuert elektronisch -, während sie im Gasbereich gerade mal 8,5 % ausmachen, wo die Verbreitung von ferngesteuerten Zählern allerdings erst am Anfang steht.

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