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28-Tage-Rechnungen: Die Tar hebt die Kartellstrafen auf

Der Berufung der Telefongesellschaften gegen die Sanktionen wegen wettbewerbswidriger Absprache stattgegeben - Nun fehlt die Stellungnahme des Staatsrates - Nutzer haben weiterhin Anspruch auf Erstattungen, die jedoch nicht eintreffen

28-Tage-Rechnungen: Die Tar hebt die Kartellstrafen auf

Il Teer von Lazio hebt die Maxi-Geldstrafen von 228 Millionen auf insgesamt als im Januar 2020 das Kartellrecht, das Fastweb, Tim, Vodafone und WindTre auferlegt wurde. Im Kern geht es um eine wettbewerbswidrige Verständigung über die Preisänderung im Zusammenhang mit der Rückkehr zur monatlichen Abrechnung statt 28 Tagen. Die Verwaltungsrichter akzeptierten daher die von den Telefongesellschaften eingereichten Berufungen, aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende: Der letzte Schritt wird sein die Berufung an den Staatsrat die das Kartellamt sicherlich verlangen will.

Die Geschichte beginnt im Jahr 2015, als Tim, Vodafone und WindTre beschließen, den Verlängerungszeitraum (und damit die Abrechnung) von Aufladeangeboten für Mobiltelefonie zu ändern und zu verkürzen von einem Monat bis zu vier Wochen oder 28 Tagen. Auf diese Weise schaffen es Unternehmen, jedes Jahr eine zusätzliche Zahlung zu erhalten. In der Folge wurde der Trick auch von Fastweb übernommen, woraufhin ihn alle Firmen auch auf die Festnetztelefonie ausdehnten.

Da greift er ein die Acom, wonach die Zeiteinheit für die Verlängerung und Abrechnung von Festnetzverträgen einen Monat und für den Mobilfunk mindestens 28 Tage betragen sollte. Nach Ansicht der Behörde war die Verkürzung des Abrechnungszeitraums eine intransparente Entscheidung, da sie angestrebt wurde Tarife erhöhen, damit die Verbraucher es nicht bemerken.

Wenn die Unternehmen die Agcom-Bestimmung nicht einhalten, verhängt die Behörde erste Sanktionen und vor allem leitet die Kartellbehörde ein Ermittlungsverfahren ein, um das Vorliegen einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung zu überprüfen. Mit einer Vorsorgeurkunde sind Tim, Vodafone, WindTre und Fastweb verpflichtet, die Umsetzung der Vereinbarung bis zum laufenden Verfahren auszusetzen. Anschließend kommen die kartellrechtlichen Sanktionen für "eine wettbewerbswidrige Vereinbarung bezüglich der bei der Rückkehr zur monatlichen Abrechnung durchgeführten Preisanpassung": fast 15 Millionen Euro an Fastweb, 114 Millionen an Telecom, 60 Millionen an Vodafone und 39 Millionen an Wind. Das sagt die Marktaufsicht in einer Veröffentlichung dass „die vier Telefonbetreiber ihre Handelsstrategien bezüglich des Übergangs von der vierwöchentlichen Abrechnung (28 Tage) zur monatlichen Abrechnung unter Beibehaltung der prozentualen Erhöhung von 8,6 % aufeinander abgestimmt haben“.

Anschließend stellen sich die drei Unternehmen vor Appell an den Tar, der ihn akzeptiert. „Die angefochtene Entschließung – so heißt es in einem der Sätze – stellt ein erstes Profil von Unlogik und offensichtlichem Mangel an Untersuchung dar, wenn sie die angebliche Geheimhaltung der Vereinbarung ausschließlich auf der Grundlage eines Dokuments herleitet und verstärkt, das völlig unbrauchbar ist und außerhalb des Perimeter-Timings liegt der mutmaßlichen abgestimmten Verhaltensweise, wie sie von der Behörde selbst definiert wurde: so dass die Geheimhaltung der Vereinbarung völlig unbewiesen ist ... Daher ergibt sich nach Ansicht des Ausschusses ein weiteres Profil eines Mangels an Voruntersuchungen, da die angebliche Vereinbarung lässt sich aus einem einzigen Dokument rekonstruieren, nämlich dem E-Mail-Austausch innerhalb von Fastweb vom 14. November 2017“.

Die Reaktion der Verbraucherverbände war prompt: „Die Tar unterstützt weiterhin die Verzögerungspolitik der Telefongesellschaften – schreibt dieNationale Verbrauchervereinigung – die auf der Suche nach rechtlichen Spitzfindigkeiten Wände und Spiegel erklimmen, nur um trotz der Entscheidungen der Behörden ihr Ding durchziehen zu können: Agcom und Antitrust. Eine Entscheidung, die uns bestürzt zurücklässt.

Derweil warten die Kunden der Unternehmen noch immer auf die Erstattungen für zu Unrecht unterschlagenes Geld mit 28-Tage-Rechnungen, zu der sich der Staatsrat bereits geäußert hat, indem er die Beschwerden der Telefongesellschaften zurückgewiesen hat. Die Rede ist von Hunderten Millionen Euro, die auf rund 10 Millionen Nutzer verteilt werden sollen. Und der Tar hat den Punkt nicht geändert. Die Frage bleibt daher offen, und die endgültige Entscheidung wird erneut dem Staatsrat übertragen.

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