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Berlusconi suspendiert sich: er ist kein Ritter mehr

Die Mitteilung, die die Führung der Föderation der Ritter der Arbeit gestern „zur Kenntnis genommen“ hatte, traf am Vorabend der Vorstandssitzung ein, die die Prüfung von Berlusconis Position nach der Verurteilung durch das Kassationsgericht vom 2013. August XNUMX abschloss im Mediaset-Prozess.

Berlusconi suspendiert sich: er ist kein Ritter mehr

Er war „der Ritter“ schlechthin, doch seit gestern gehört ihm der Titel nicht mehr. Silvio Berlusconi wurde aus der Föderation der Ritter der Arbeit suspendiert. Die Mitteilung, die die oberste Führung der Föderation gestern „zur Kenntnis genommen“ hatte, traf am Vorabend der Vorstandssitzung ein, die die Prüfung von Berlusconis Position nach der Verurteilung durch das Kassationsgericht am 2013. August XNUMX im Prozess Mediaset abschloss. 

„Der Vorstand und das Schiedsgericht haben damit den in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Prozess abgeschlossen“, heißt es in einer auf der Website der Knights veröffentlichten Erklärung, und der lange vor den Aufforderungen und Kontroversen in der Presse begann. In der Endphase dieses Verfahrens erhielt der Nationale Verband der Cavalieri del Lavoro am Vorabend der heutigen Sitzung von Silvio Berlusconi ein Schreiben des Verbandes mit der Selbstsuspendierung, obwohl er beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt und eine Petition eingereicht hatte im Prozess der Überprüfung des Prozesses, der ihn betraf. Der Verwaltungsrat hat die Selbstsuspension zur Kenntnis genommen.“ 

Berlusconis Ernennung zum Cavaliere del Lavoro erfolgte am 2. Juni 1977 und betraf die Bereiche Bauindustrie und Telekommunikation. Artikel 194 des Gesetzes 86 von 3 über den Ritterorden legt die Voraussetzungen für die Erlangung der Auszeichnung fest: ein entsprechendes bürgerliches und soziales Verhalten; in der Branche, für die Dekoration angeboten wird, kontinuierlich und seit mindestens zwanzig Jahren eigenverantwortlich tätig sein; Steuerpflichten erfüllt und alle Sozialversicherungs- und Sozialversicherungspflichten zugunsten der Arbeitnehmer erfüllt haben; weder in Italien noch im Ausland wirtschaftliche und kommerzielle Tätigkeiten ausgeübt haben, die der Volkswirtschaft schaden. 

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