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Bank of Italy, Consob, Isvap: Schluss mit Doppelzuweisungen

Die Kriterien, die die Markt- und Unternehmensaufsichtsbehörden anwenden werden, um eine etwaige Überschneidung von Ämtern zu bewerten, die gegen Artikel 36 des Salva-Italia-Dekrets verstoßen, wurden heute im Internet veröffentlicht.

Bank of Italy, Consob, Isvap: Schluss mit Doppelzuweisungen

Bank of Italy, Consob und Isvap veröffentlichen auf ihren Websites die Kriterien, denen sie – in Erwartung weiterer regulatorischer Klärungen – folgen werden, um jede Überschneidung von Büros zu bewerten, die gegen Artikel 36 des Salva Italia-Dekrets verstoßen.

Insbesondere verbietet das neue Gesetz die Übernahme oder Ausübung von Ämtern zwischen Unternehmen oder Gruppen konkurrierender Unternehmen, die auf den Kredit-, Versicherungs- oder Finanzmärkten tätig sind. Ziel ist es, den Wettbewerb zu schützen, aber der Text lässt Raum für Auslegungsfragen seitens derjenigen, die das Gesetz hätten anwenden sollen, der Wirtschaftsverbände und der Anwaltskanzleien.

Die Veröffentlichung der Kriterien soll daher Transparenz und Koordination der Arbeit der Aufsichtsbehörden sicherstellen, die aufgefordert sind, ihre Einhaltung zu gewährleisten.

Die Arbeiten wurden im Rahmen eines beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eingerichteten technischen Tisches durchgeführt. Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat ihre Mitarbeit zugesagt und stimmt den ermittelten Kriterien zu.

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