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Banken, UBS und Credit Suisse werden von der WEKO, der Schweizer Wettbewerbsbehörde, untersucht

Die Weko, die Schweizer Wettbewerbsbehörde, hat die beiden nationalen Kreditinstitute wegen möglicher Kartellabsprachen ins Visier genommen, die die Interbankensätze beeinflusst hätten – 10 ausländische Banken, darunter die Deutsche Bank und die Société Générale, werden ebenfalls beobachtet.

Banken, UBS und Credit Suisse werden von der WEKO, der Schweizer Wettbewerbsbehörde, untersucht

Ubs und Credit Suisse im Fokus der WEKO, der Schweizer Wettbewerbsbehörde. Die Untersuchung wurde nach einigen Berichten über mögliche Kartellvereinbarungen zwischen verschiedenen Banken eingeleitet, denen vorgeworfen wurde, die Interbankensätze auf den Märkten in London und Tokio sowie die Geschäftsbedingungen für Derivate beeinflusst zu haben, um mit dem Verkauf dieser Finanzinstrumente Gewinne zu erzielen. Im Sucher nicht nur die beiden grössten Schweizer Banken, sondern auch eine Gruppe von 10 ausländischen Finanzinstituten: Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Citigroup, Deutsche Bank, HSBC, JP Morgan, Mizuho Financial, Rabo-Bank, Royal Bank of Scotland, Société Générale, Sumitomo Mitsui Banking Corporation sowie andere Finanzintermediäre.

„Das Sekretariat der WEKO – heißt es in einer Mitteilung der Behörde – hat eine Selbstanzeige erhalten, wonach Viele in verschiedenen Banken tätige Derivatehändler haben die Referenzzinssätze LIBOR und TIBOR beeinflusst für bestimmte Währungen. LIBOR (London Interbank Offered Rate) und TIBOR (Tokyo Interbank Offered Rate) sind Referenzzinssätze, die das Zinsniveau am Interbankenmarkt abbilden sollen und von Bankenverbänden festgelegt werden. Diese werden für unterschiedliche Währungen auf Basis der täglich bereitgestellten Informationen einer bestimmten Bankengruppe berechnet. Indem sie den bereitgestellten Informationen zustimmten, verzerrten Derivatehändler wohl die Referenzzinssätze zu ihrem Vorteil. Gleichzeitig scheinen sich die Derivatehändler auf die Preisdifferenz zwischen Kauf und Verkauf (Spread) von Derivaten geeinigt und diese Finanzinstrumente daher zu nicht marktüblichen Konditionen an Kunden verkauft zu haben.“ 

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