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Banken und Vermögenswerte in Gefahr: Die EU macht einen Rückzieher

Die Kommission, die einen Vorschlag zur Sperrung des Eigenhandels der Großbanken vorgelegt hatte, beschloss, ihn zurückzuziehen: „Sie hat seit 2015 keine Fortschritte gemacht“. Aber andere Regeln wurden später genehmigt.

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zurückgezogen, die größten und komplexesten Banken daran zu hindern, riskante Geschäfte auf eigene Rechnung zu betreiben. Eine Lösung, die bis vor einigen Jahren als wesentlich galt, um die Finanz- und Bankenkrisen zu verhindern, die ab 2008 eine der größten wirtschaftlichen Rezessionen des letzten Jahrhunderts verursacht haben.

Grundlage der Entscheidung der Kommission ist der Stillstand, in dem sich das Dossier seit zwei Jahren befindet: "Es ist keine Einigung in Sicht, das Dossier hat sich seit 2015 nicht weiterentwickelt." Darüber hinaus, erklärt die EU-Exekutive, „wurde das Hauptziel, die Gewährleistung der Finanzstabilität, gleichzeitig durch andere regulatorische Maßnahmen im Bankensektor und insbesondere mit dem Inkrafttreten der Aufsichts- und Abwicklungsinstrumente der Bankenunion in Angriff genommen.“

Nach Angaben der Community-Sprecherin der Finanzmarktmanager, Vanessa Mock, sind bisher "keine Arbeiten an diesem Dossier im Gange oder in naher Zukunft geplant".

Es sollte betont werden, dass Europa trotz des Zurückziehens dieser Maßnahme letztes Jahr eine Reform des Bankensektors vorgelegt hat, in die Maßnahmen aufgenommen wurden, die genau darauf abzielen, die Risiken anzugehen, die sich aus der extremen Komplexität systemrelevanter Banken ergeben.

Eine Reform, die den vielen Veränderungen folgt, die den Kreditsektor in den letzten Jahren geprägt haben: von der Reduzierung der Handelsgeschäfte großer Institute bis hin zur Bankenaufsicht. Auch aufsichtsrechtliche Anforderungen an den Handel und die Fähigkeit, potenzielle Verluste zu absorbieren, wurden umgesetzt.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission verbot den Eigenhandel mit Finanzinstrumenten und Rohstoffen ausschließlich zum Zwecke der Erzielung von Gewinnen für die Bank, eine Tätigkeit, die viele Risiken, aber keine greifbaren Vorteile für die Kunden der Bank oder die Wirtschaft insgesamt mit sich bringt. Der Text legte auch fest, dass die Aufsichtsbehörde befugt war, die Übertragung anderer Handelsaktivitäten mit hohem Risiko auf separate juristische Handelseinheiten innerhalb der Gruppe durchzusetzen

Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden alle im Text vorgesehenen Regeln und Verbote bereits durch sukzessive Maßnahmen verabschiedet.

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