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Banken, Dijsselbloem: Vereinbarung über Bankeinlagensicherung

„Unser Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bankeinlagensicherungssystems“: Ecofin-Präsident Jeroen Dijsselbloem sagte dem Europäischen Parlament vor dem Treffen der Finanzminister am Freitag – Das Problem notleidender Kredite – Deutschland bleibt dagegen.

Banken, Dijsselbloem: Vereinbarung über Bankeinlagensicherung

„Unser Ziel ist es, beim ECOFIN-Treffen am Freitag eine Einigung über das weitere Vorgehen bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Bankeinlagensicherungssystems zu erzielen.“ Präsident Ecofin sagte es Jeroen Dijsselbloem bei der Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments.

ECOFIN BESCHLEUNIGT

Die Diskussionen über die einheitliche Einlagensicherung laufen bereits seit mehreren Monaten, doch derzeit ist unklar, wie die Finanzminister weiter vorgehen wollen. Heute Morgen beschränkte sich Dijsselbloem, der auch ständiger Präsident der Eurogruppe ist, vorerst darauf, darauf hinzuweisen, dass „in den letzten zwei Monaten Fortschritte erzielt wurden, die zu einem besseren Verständnis sensibler technischer Aspekte geführt haben“. Der niederländische Finanzminister hat einen Bericht erstellt, den sie dem Treffen der Finanzminister vorlegen wird bei der Freitagssitzung in Luxemburg mit dem Ziel, mit einer gewissen „Geschwindigkeit“ voranzukommen und bis zu diesem Wochenende einen Fahrplan für die europäische Gesetzgebung zu diesem Thema zu haben.

Dijsselbloem versucht, die Diskussion aus dem Sumpf herauszuholen, in dem sie sich befindet. Das sagte er den Abgeordneten Die dritte Säule der Bankenunion ist genauso grundlegend wie die beiden anderen, die errichtet wurden und funktionieren: die Aufsicht in den Händen der EZB und die Abwicklung der Banken. Letzteres muss noch abgeschlossen werden, da es zwischen den Regierungen noch keine Einigung über den öffentlichen finanziellen „Backstop“ (die Rettungsboje der letzten Instanz) gibt.

RISIKOTEILUNG

Der niederländische Minister bestätigte, dass „die Risikominderung parallel zur Risikoteilung erfolgen muss“, wobei das einheitliche Einlagensicherungssystem ein wesentlicher Bestandteil ist. Hinter dieser Formulierung verbergen sich jedoch je nach Gesprächspartner unterschiedliche Dinge. Deutschland bleibt dagegen zu Beschleunigungen, weil sie beispielsweise davon überzeugt ist, dass die Bereinigung notleidender Kredite aus den Bilanzen der Banken, ein klassischer Fall von „Vermächtnis der Vergangenheit“, ein vollwertiger Teil der Risikominderung ist. Dies ist jedoch ein zeitaufwändiger Prozess.

Der niederländische Finanzminister fügte hinzu, dass „es ‚Hinterlassenschaften aus der Vergangenheit‘ gibt, wie z notleidende Kredite Es braucht Zeit, sie zu definieren, genauso wie es Zeit braucht, den Bankenabwicklungsfonds fertigzustellen, und auch die Frage der Behandlung der Risiken von Banken gegenüber Staatsschulden braucht Zeit.“

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine einheitliche europäische Bankeinlagensicherung baut auf dem bestehenden System etablierter nationaler Einlagensicherungssysteme auf. Einzeleinleger genießen weiterhin den gleichen Schutz (100 €). Das System würde schrittweise eingeführt werdenwäre für den Bankensektor weitgehend kostenneutral in dem Sinne, dass Bankbeiträge von ihren Beiträgen zu nationalen Einlagensicherungssystemen abgezogen werden könnten. Darüber hinaus wäre der Beitrag risikoadjustiert: Risikoreichere Banken zahlen höhere Beiträge als sicherere, und dieser Aspekt wird mit der Einführung des einheitlichen Systems gestärkt

VORSCHLAG IN DREI SCHRITTEN

Es sind drei Phasen vorgesehen. Bis 2020 wird es ein Rückversicherungsprozess sein: Das nationale Einlagensicherungssystem kann erst dann auf Mittel des europäischen Systems zugreifen, wenn es alle seine eigenen Ressourcen erschöpft hat, und das europäische System wird einem nationalen System nur bis zu einer bestimmten Höhe zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Die zweite Stufe ist die von Mitversicherung: Im Jahr 2020 wird es im europäischen System eine schrittweise Vergemeinschaftung geben: Ein nationales System muss seine Mittel nicht aufbrauchen, bevor es auf die Mittel des neuen Mechanismus zugreifen kann, der ab dem Zeitpunkt, an dem die Inhaber einen Teil der Kosten decken können Bankguthaben müssen zurückerstattet werden. Dies führt zu einem höheren Grad an Risikoteilung zwischen den nationalen Systemen. Der anfängliche Anteil des Beitrags des europäischen Systems wird relativ gering sein (20 %) und dann über vier Jahre ansteigen. Endlich die Phase von Vollrückversicherung: Der Anteil der auf europäischer Ebene übernommenen Risiken wird schrittweise ansteigen und im Jahr 100 2024 % erreichen, wenn das EU-System die nationalen Garantiesysteme vollständig absichern wird.

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