Gemäß §§ 96 ff KWG sind Bankeinlagen bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Kopf gesichert, eine Summe, die nicht von der Anzahl der Konten abhängt, die ein Kunde bei einem bestimmten Institut hat. Darüber hinaus erfolgt die Garantie über die Bank: Wenn der Einleger zwei oder mehr Konten bei verschiedenen Instituten eröffnet hat, verwaltet er die verschiedenen Konten bis zu dieser Schwelle separat.
Ähnliche Rede für Gemeinschaftskonten. Die Garantie beträgt in diesem Fall 100 Euro für jeden Einleger, sofern der betreffende Einleger keine weiteren Konten bei derselben Einrichtung hat. Der Schutz umfasst Girokonten, Einlagen, Bankschecks und registrierte Einlagenzertifikate, während er Inhabereinlagen und andere rückzahlbare Gelder, Schuldverschreibungen und Kredite aus Akzepten, Schuldscheinen und Wertpapiergeschäften, Einlagen der Verwaltungen staatlicher und lokaler Körperschaften und die Finanzinstrumente, die dem Zivilgesetzbuch unterliegen.
Sicherungssysteme auf Bankenebene, deren Zweck es ist, sogenannten „uninformierten“ Sparern Schutz zu bieten, d Stufe, die die Anwendung einer maximalen Rückzahlungsgrenze pro Einleger von 100 Euro vorsieht, zahlbar innerhalb von 20 Arbeitstagen.