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Bail-in, Gemeinschaftskonten: Für jeden Einleger gilt eine Sicherungsschwelle von 100 Euro

Bei der Grenze von 100 Euro für die Garantie auf Girokonten wird der Gesamtbetrag des eingezahlten Betrags nicht gezählt: Das Gesetz sieht vor, dass der Anteil des Einlegers am Gemeinschaftskonto berücksichtigt wird, der zwischen den Inhabern des Gemeinschaftskontos als gleich gilt - Aber Seien Sie vorsichtig, wenn Sie andere Konten bei derselben Bank eröffnen ...

Bail-in, Gemeinschaftskonten: Für jeden Einleger gilt eine Sicherungsschwelle von 100 Euro

Wer ein gemeinsames Girokonto hat, kann aufatmen: Er wird nicht durch das Bail-in, den neuen Bankenkrisen-Bewältigungsmechanismus mit dem Beitrag von Aktionären, Anleihegläubigern und Einlegern bei einer Bankenpleite, bestraft. Die Grenze von 100 Euro für die Einlagensicherung gilt nämlich nicht für ein einzelnes Girokonto, sondern für jeden Einleger. Wenn beispielsweise zwei Ehegatten ein gemeinsames Konto mit einer Einlage von 150 Euro haben, ist die Summe völlig sicher, da sie zu 50 % zwischen den beiden Inhabern des gemeinsamen Kontos (jeweils 75 Euro) aufgeteilt wird, die somit jeder von ihnen wird Garantie genießen können. 

„Die Grenze beträgt immer 100 Euro für jeden Einleger – heißt es in einer Antwort der Bank of Italy auf eine Frage von Plus24 – innerhalb der Grenze wird der Anteil des Einlegers am Gemeinschaftskonto angerechnet, von dem zivilrechtlich auszugehen ist zwischen den Inhabern eines gemeinsamen Kontos gleich sind“.

Andererseits werden, gerade weil der Einleger und nicht das Depot berücksichtigt werden muss, auch alle anderen bei derselben Bank eröffneten Girokonten in die Berechnung miteinbezogen. Wenn also beispielsweise einer der beiden oben genannten Ehegatten eine andere Einlage bei derselben Einrichtung (in diesem Fall nur auf ihn ausgestellt) in Höhe von 50 Euro hätte, dann wäre die Sicherungsschwelle überschritten, weil der Anteil des Einlegers wäre insgesamt höher auf 100 Euro (75 + 50 = 125).

Aber für die Summe der zu berücksichtigenden Einlagen, wir wiederholen, müssen diese bei derselben Bank gehalten werden: Wenn Sie mehrere Girokonten bei mehreren Banken haben, gilt für jedes von ihnen die Grenze von 100 Euro.

Einen ausführlichen Einblick in die allgemeine Bail-in-Regelung finden Sie unter „Bankenkrisen: Mitglieder und Girokontoinhaber zahlen auch, aber nicht alle“.

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