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Fahrschule: Ab 2020 kostet der Führerschein mehr

Der Steuererlass führt die Mehrwertsteuer von 22 % auf Theorie- und Praxisunterricht ein, um nicht nur den B-Führerschein, sondern auch den C1-Führerschein zu machen – Italien passt sich damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an

Fahrschule: Ab 2020 kostet der Führerschein mehr

Ab dem 2020. Januar 1 kostet der Erwerb einer B- oder C22-Lizenz mehr. Der Preis der Fahrschule für Theorie- und Praxisunterricht steigt, worauf die Mehrwertsteuer mit dem ordentlichen Steuersatz von XNUMX % erhoben wird. Bis letztes Jahr wurde es nicht bezahlt.

Die Neuheit wurde mit eingeführt Steuerdekret verbunden manovra, der die italienische Gesetzgebung an die Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofs anpasst das Urteil C-449/17.

WAS HAT DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF ENTSCHEIDET?

Der Fall begann mit einer deutschen Fahrschule, die Mehrwertsteuer auf Kurse für B- und C1-Führerscheine bezahlte, aber darum bat, diese zurücksetzen zu können. Der Grund? Ganz einfach: Das Unternehmen bezog sich auf die EU-Richtlinie 2006/112, die eine Mehrwertsteuerbefreiung für Tätigkeiten „im öffentlichen Interesse“ wie Schul- oder Hochschulunterricht vorsieht. Allerdings haben die europäischen Richter klargestellt, dass der in Fahrschulen erteilte Unterricht nicht in diese Kategorie fällt und daher der Umsatzsteuer unterliegen muss.

WAS STEHT IN DER STEUERVERORDNUNG?

Der Steuererlass stellt daher fest, dass von der Mehrwertsteuer befreite Bildungsaktivitäten „nicht den Unterricht im Autofahren zum Zwecke des Erwerbs von Führerscheinen für Fahrzeuge der Klassen B und C1 umfassen“. Aber was sind das für Fahrzeuge?

WAS KANN MAN MIT EINER B-LIZENZ FAHREN?

Am gebräuchlichsten ist der B-Führerschein, mit dem man normale Autos fahren darf. Auf der Website des Verkehrsministeriums wir sprechen von „nicht leichten Vierrädern mit einer Leermasse von nicht mehr als 400 kg und einer maximalen Leistung von nicht mehr als 15 kW“.  

WAS KANN MAN MIT EINEM C1-FüHRERSCHEIN FAHREN?

Der C1 ist viel seltener (und teurer). Hier ist, was Sie mit diesem Führerschein immer fahren können nach den Angaben der Mit:

  • „Kraftfahrzeuge, ausgenommen solche der Klassen D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,500 kg, aber nicht mehr als 7,500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer bestimmt sind; (z. B. Reisemobile über 3,500 kg);
  • oben genannte Kraftfahrzeuge, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen".

WIE VIEL ERHÖHEN SICH DIE KOSTEN DER FAHRSCHULE?

Nehmen wir ein Beispiel. In Rom kostet eine praktische Lektion für den Führerschein B durchschnittlich 20 Euro für 45 Minuten. Die Straßenverkehrsordnung (die sich auf diesen Ministerialerlass bezieht) verlangt, dass Sie das Fahren mindestens sechs Stunden lang mit einem Fahrschullehrer üben. In der Hauptstadt werden also acht Unterrichtsstunden benötigt, die insgesamt 160 Euro kosten.

Rechnet man allerdings 22 % Mehrwertsteuer hinzu, ergibt sich pro Unterrichtsstunde ein Preis von 24,4 Euro, den viele Fahrschulen wohl auf 25 aufrunden werden. Die Endabrechnung steigt somit auf 200 Euro.

DAS PARADOX DER AUSGESCHLOSSENEN LIZENZEN

Das Paradoxe an all dem ist, dass - da das Gesetz es nicht erwähnt - die Lehren für den Erwerb anderer Lizenzen als B und C1 (Hier die komplette Liste) weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit. Moral von der Geschichte: Wer Motorrad- oder Rollerfahren lernen muss, kann beruhigt sein. Zumindest für jetzt.  

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