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Zulage für Familieneinheiten: INPS teilt Einkommensniveaus und -beträge mit, die für 2015-2016 gelten

INPS gewährt großen Familien mit niedrigem Einkommen einen Zuschuss für die Kernfamilie. Istat legt jedes Jahr die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Familienbeihilfe und die entsprechenden Beträge fest. Mit Rundschreiben Nr. 109 veröffentlichte INPS die neuen Tabellen gültig für 2015-2016.

Zulage für Familieneinheiten: INPS teilt Einkommensniveaus und -beträge mit, die für 2015-2016 gelten

Die vom INPS monatlich gezahlte Familienbeihilfe ist bestimmt für Familien mit minderjährigen Kindern und geringem Einkommen. Das INPS legt jährlich per Rundschreiben die Einkommensgrenzen für den Kernfamilienzuschlag und dessen Höhe fest.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?:

  • Haushalte bestehend aus italienischen Staatsbürgern und Einwohnern der Europäischen Union sowie Familienmitgliedern, die keine Staatsbürger eines Mitgliedstaats sind und ein Aufenthaltsrecht oder ein Daueraufenthaltsrecht besitzen;
  • Haushalte bestehend aus mindestens einem Elternteil und drei minderjährigen Kindern (derselben eingetragenen Familie angehören), die Kinder des Antragstellers selbst oder seines Ehepartners sind oder von ihnen in voradoptierter Pflege betreut werden.
  • Haushalte, deren Einkommen und Vermögen den für die Förderung gültigen ISEE-Wirtschaftslageindikator nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen und Höhe für 2015-2016

mit dem Rundschreiben Nummer 109 INPS hat die neuen Einkommensniveaus und die entsprechenden monatlichen Beträge des Dienstes festgelegt. Die neuen Beträge gelten vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016. Für die Ermittlung der täglichen, wöchentlichen, vierzehntägigen und vierzehntägigen Leistungsbeträge gelten dieselben Einkommensgrenzen.

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