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Beschaffung, der Senat gibt die Delegation an die Regierung: mehr Transparenz und mehr Befugnisse für die Anac

Die Exekutive beabsichtigt, bis zum 18. April ein „einheitliches Gesetzesdekret“ zu verabschieden, das die Umsetzung von drei europäischen Richtlinien und die Neuordnung des Vergabegesetzes beinhaltet. Das Ermächtigungsgesetz sorgt für mehr Transparenz und Publizität bei Ausschreibungen, mehr Kontrollen und eine starke Aufsichtsfunktion zum Anac und eine Einschränkung der Verwendung von Varianten während des Baus.

Mit 170 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 40 Enthaltungen gab der Senat endgültig grünes Licht für die Reform des Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Es ist eins Ermächtigungsgesetz Dies gibt der Regierung die Aufgabe, drei europäische Richtlinien über Konzessionsverträge, öffentliche Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Unternehmen, die Wasser, Energie, Transport und Postdienste liefern, umzusetzen. 

Die Bestimmung wurde mehr als ein Jahr nach ihrer Vorlage im Parlament genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Exekutive bis zum 18. April Zeit, die europäischen Richtlinien umzusetzen, während die Frist für die Einführung des neuen Vertrags- und Konzessionskodex am 31. Juli abläuft.

Allerdings beabsichtigt die Regierung, bis zum 18. April ein „einheitliches Gesetzesdekret“ zu verabschieden, das die Umsetzung der Richtlinien und die Neuordnung des Vergabegesetzes vorsieht. Das Ermächtigungsgesetz sieht vor mehr Transparenz und Publizität bei Ausschreibungen, mehr Kontrollen mit einer starken Aufsichtsfunktion, die dem Anac übertragen wird und ein Bremse für den Einsatz von Varianten beim Bau was bisher dazu geführt hat, dass die Kosten für die Arbeiten dramatisch gestiegen sind. 

Mit der Delegation kommt dann definitiv verabschiedete das objektive Gesetz, eine vom Kanton als „kriminogen“ eingestufte Regelung, mit der die Möglichkeit, Generalunternehmern die Aufgabe der Bauleitung zu übertragen, sofort aufgehoben wurde.

Gegenüber der ersten Fassung des vom Senat erlassenen Textes stimmte die Kammer einigen Änderungen zu, wie etwa der Ausweitung der Möglichkeiten der integrierten Beschaffung und den Ausnahmen vom Grundsatz der Vergabe im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen: bei Konzessionen für Bauleistungen und öffentliche Dienstleistungen, Die Pflicht zur Vergabe von Angeboten betrifft 80 % der Fälle, während für 20 % die Möglichkeit einer internen Beauftragung bestehen bleibt.

Es wird auch kommen eine Ad-hoc-Disziplin für Verträge, deren Betrag unter den Schwellenwerten von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt. Die vom Anwendungsbereich der europäischen Richtlinien ausgenommenen Verträge werden identifiziert und vorgestellt Sanktionen im Falle einer unterlassenen oder verratenen Meldung an die Anac wegen Erpressungs- und Bestechungsaufforderungen oder wegen fehlender oder verspäteter Kommunikation seitens der öffentlichen Auftraggeber über die Änderungen während der Bauphase. Bekanntmachungen und Ausschreibungen Sie müssen nur noch in Online-Zeitungen und nicht mehr auch in Papierzeitungen veröffentlicht werden.

In Montecitorio bekam man schließlich grünes Licht für die Regelung, die den Schutz zum Ziel hat Call-Center-Mitarbeiter: Im Falle einer Unternehmensnachfolge im Vertrag mit demselben Kunden und für dieselbe Callcenter-Tätigkeit bleibt das Arbeitsverhältnis beim neuen Auftragnehmer bestehen.

Zu den Delegationskriterien gehört auch die Reduzierung des Dokumentationsaufwands für die Teilnehmer; die Eingrenzung von Zeiten und die vollständige Überprüfbarkeit von Finanzströmen; die Rationalisierung und Ausweitung der Formen der öffentlich-privaten Partnerschaft; die Überprüfung des Qualifizierungssystems für Wirtschaftsteilnehmer; die Rationalisierung alternativer Streitbeilegungsmethoden zum gerichtlichen Rechtsbehelf, auch in Bezug auf die Vertragsausführung; die Verbesserung der Zugangsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie neu gegründete Unternehmen zum Markt der öffentlichen Ausschreibungen und Konzessionen; die Ermittlung von Möglichkeiten zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Gleichbehandlung; Transparenz über die mögliche Beteiligung qualifizierter Stakeholder an Entscheidungsprozessen zur Planung und Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.

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