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Kartellrecht: Privatpersonen, die in der Forschung diskriminiert werden

Nach Angaben der Behörde erlaubt die Prin 2009-Ausschreibung des Bildungsministeriums nur öffentlichen Einrichtungen die Teilnahme an Ausschreibungen für die Finanzierung. Und dies verzerre den Wettbewerb „ungerechtfertigt“.

Kartellrecht: Privatpersonen, die in der Forschung diskriminiert werden

Die Regierung diskriminiert Privatpersonen in Bezug auf die Forschung. Dafür spricht die Kartellbehörde, die in ihrem aktuellen Wochenblatt von einer „Wettbewerbsverzerrung bei der jährlichen Mittelvergabe“ für Projekte „von nationalem Interesse“ spricht.
Die fragliche Bestimmung ist in der Ausschreibung Prin 2009 enthalten, die am 19. März 2010 per Dekret des Bildungsministeriums gestartet wurde. Nach Angaben der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde behält das Gesetz „Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen“ die Möglichkeit der „Teilnahme an Auswahlverfahren zur Vergabe von Fördermitteln“ vor. Damit diskriminiere sie "Private in ungerechtfertigter Weise". Das Kartellamt weist darauf hin, dass „der Grundsatz der Neutralität zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist“, der „die Einführung von Wettbewerbsvorteilen zugunsten von Subjekten unter öffentlicher Kontrolle“ nicht zulasse.
Die Behörde fordert daher, dass „das Finanzgesetz von 2007 in dem Teil geändert wird, in dem es private Forschungseinrichtungen von der Prin-Finanzierung ausschließt“. Die unterschiedliche Behandlung „ist nicht durch die Verfolgung allgemeiner industriepolitischer oder sonstiger Interessen gerechtfertigt“. (cm)

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