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Kartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 1,5 Millionen gegen Vodafone, Telecom und Wind

Vodafone und Telecom vom Kartellamt wegen Aufrechterhaltung bezahlter Verfügbarkeitsdienste für Nutzer, die diese nicht deaktiviert hatten, mit einer Geldbuße belegt - Wind mit einer Geldbuße von 250 Euro für die "Servicekarte"

Kartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 1,5 Millionen gegen Vodafone, Telecom und Wind

schwere Hand vonAntitrust- an die drei wichtigsten Telefonanbieter: Telekom, Vodafone und Wind. Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde verhängte gegen Vodafone zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 650 Euro, ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro für Telecom und drei Bußgelder gegen Wind in Höhe von insgesamt 445 Euro.

Die wichtigsten Sanktionen sind diejenigen, die gegen Telecom und Vodafone verhängt wurden, die einige aktiv gehalten haben Verfügbarkeitsdienste ("Lo sai" und "Chiamaora" im ersten Fall und "Chiamami" und "Recall" im zweiten), die zuvor kostenlos waren und die im Sommer kostenpflichtig werden, erfordern Kunden, die implizite Zustimmung zu ihrer Verwendung einzuholen, wenn nicht, sie hätten von sich aus Schritte unternommen, um sie zu deaktivieren.

Das Kartellamt erklärt, dass diese Verhaltensweisen gemäß dem Verbrauchergesetzbuch als aggressive Geschäftspraktiken angesehen wurden, die in unerbetenen Lieferungen bestanden.

Immer in Bezug auf Verfügbarkeitsdienste Die Agcm verhängte gegen Vodafone eine Geldstrafe von 150 wegen einer Verletzung der Rechte, die durch denselben Kodex in Umsetzung der europäischen „Verbraucherrechte“-Richtlinie vorgesehen sind. Tatsächlich hat Vodafone für SIM-Karten, die nach der Umstellung der Verfügbarkeitsdienste von unentgeltlich auf kostenpflichtig vermarktet werden, eine Form angenommen, die den impliziten Erwerb der Zustimmung des Kunden zur Übernahme der Mehrkosten für die Verfügbarkeitsdienste vorsieht.

Das wichtigste Bußgeld gegen Wind ist das Bußgeld von 250 Euro für die einseitige Freischaltung eines belastenden Dienstes namens „Servicekarte“, der von Mobilfunkkunden zu zahlen ist. Nach Ansicht des Kartellamts ist diese Praxis falsch und aggressiv, da sie darin besteht, einen solchen Druck ausgeübt zu haben, der die Wahlfreiheit und das Verhalten der Verbraucher erheblich einschränkt.

Schließlich waren dieselben Betreiber an drei weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Verbreitung von Telefonverzeichnissen in Papierform beteiligt. Seit 2012 ist der Dienst von den Lieferverpflichtungen ausgenommen. Das Kartellamt hat bei den drei Telefonbetreibern, die keine ausreichenden Informationen über die Möglichkeit gegeben hatten, auf die Lieferung der Verzeichnisse zu verzichten und daher den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen, Kontrollen durchgeführt.

Das Kartellamt hat die Verpflichtungen von Vodafone und Telecom hinsichtlich der Mitteilung dieses Rechts per Internet oder Rechnung zugunsten der Verbraucher akzeptiert, während Wind für die Geschäftspraxis in Bezug auf alte und dann auf neue Abonnenten sanktioniert wurde Der Betreiber bedarf nicht der Einholung einer ausdrücklichen Zustimmung, um zusätzliche Kosten für den Auskunftsdienst zu zahlen. Bußgeld von 95 Euro für die Nichtbereitstellung von Informationen und 100 für die Verletzung von Art. 65 des Verbrauchergesetzes über neue Abonnenten.

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