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Geldwäschebekämpfung, EU-Parlament billigt neues Gesetz

Nach zwei Jahren intensiver Diskussionen hat das EU-Parlament endlich über das neue Geldwäschegesetz abgestimmt, wonach die Namen der tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und nicht deren Unternehmen in allen vorhandenen zentralen Registern aufgeführt werden müssen EU-Staaten.

Geldwäschebekämpfung, EU-Parlament billigt neues Gesetz

Europa legt Geldwäsche auf die Seile. Nach zwei Jahren intensiver Diskussionen und kontinuierlicher Änderungen hat das Europäische Parlament endlich über das neue Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche abgestimmt Die Namen der wirtschaftlichen Eigentümer der Unternehmen und nicht ihrer Unternehmen sollten in der aufgeführt werden Zentralregister in allen EU-Staaten vorhanden, zugänglich sowohl für Behörden als auch für Personen mit „berechtigtem Interesse“, d. h. investigative Journalisten.

Dies sieht die neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie auf der Grundlage einer informellen Vereinbarung mit dem Europäischen Rat vor, die heute vom Parlament in Straßburg gebilligt wurde. Ziel ist die verstärkte Bekämpfung von Steuerkriminalität und Terrorismusfinanzierung. Zu den Regeln gehören auch solche, die die Rückverfolgbarkeit von Geld erleichtern sollen. Nach dem vom ueinzige Klausel zum Ausschluss aus den Listen ist das Betrugsrisiko für den Firmeninhaber.

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