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Ania genehmigt die neue Governance

Das neue System sieht vor, dass das derzeitige Exekutivkomitee den Namen des Exekutivrats trägt, der direkt von der Versammlung gewählt wird, und dass es aus 31 Mitgliedern besteht (einschließlich des Präsidenten und der Vizepräsidenten). - Der Exekutivrat wird die Aufgabe haben Ernennung der drei Vizepräsidenten auf Vorschlag des Präsidenten.

Ania genehmigt die neue Governance

Das Exekutivkomitee von ANIA, das heute in Mailand zusammentrat, gab einstimmig grünes Licht für die Änderungen der Governance der Vereinigung, die der Versammlung am 15. Dezember, dem Datum, an dem auch der Präsident gewählt wird, zur Genehmigung vorgelegt werden. 

Mit der neuen Regierungsstruktur, die von der Ania Governance Reform Commission ausgearbeitet wurde, wird die Zahl von 3 Vizepräsidenten bestätigt und die Umwandlung einiger Verbandsgremien ins Auge gefasst.

Die Reform wird es der Vereinigung ermöglichen, sich mit besser artikulierten und rationalisierten Regierungsebenen auszustatten und schneller und effektiver auf Anfragen aus einem wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umfeld zu reagieren, das sich tiefgreifend verändert und besonders heikel ist. 

Das neue System sieht vor, dass das derzeitige Exekutivkomitee den Namen des Exekutivrats trägt, direkt von der Versammlung gewählt wird und aus 31 Mitgliedern besteht (einschließlich des Präsidenten und der Vizepräsidenten). Der Vorstand hat die Aufgabe, die drei Vizepräsidenten auf Vorschlag des Präsidenten zu ernennen. 

Diese Methode ermöglicht es dem Präsidenten, das kohärentste Regierungsteam der Vereinigung vorzuschlagen. Der Vorstand wird auch die Aufgabe haben, die Mitglieder des Exekutivkomitees sowie die Präsidenten der Ständigen Kommissionen zu ernennen.

Das neue Exekutivkomitee, das sich aus dem Präsidenten und 10 Mitgliedern einschließlich der Vizepräsidenten zusammensetzt, wird die Befugnis haben, über die wichtigsten operativen Angelegenheiten der Vereinigung im Rahmen der vom Präsidenten ausgearbeiteten und von der Versammlung und dem Vorstand genehmigten strategischen Richtlinien zu beraten der Direktoren.

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