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Amazon, EU-Kartellrecht: „Wettbewerbsverzerrung im E-Commerce“

Die Kommission vermutet, dass der US-Konzern die Daten privater Verkäufer illegal nutzt, um sie wettbewerbsfähiger zu machen – aber das ist nicht der einzige Vorwurf, der auf dem Tisch liegt

Amazon, EU-Kartellrecht: „Wettbewerbsverzerrung im E-Commerce“

L 'Europäisches Kartellrecht Anklage Amazon des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Am Dienstag hat die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, sagte während einer Pressekonferenz in Brüssel, dass der amerikanische E-Commerce-Riese „den Online-Einzelhandelsmarkt illegal verzerrt".

Der Fall dreht sich um die Doppelrolle von Amazon gespielt, die die digitale Plattform bietet, auf der Millionen von privaten Händlern ihre Waren verkaufen, aber gleichzeitig selbst ein konkurrierender Verkäufer ist.

Es dauerte zwei Jahre der Ermittlungen, aber am Ende wurden die Brüsseler Beamten von Zweifeln befallen, dass Amazon die Doppelrolle ausnutzen könnte, Nutzung der über private Einzelhändler gesammelten Daten, um ihnen zu helfen, effektiver zu konkurrieren. Ergebnis: Die Europäische Kommission richtete ein Widerspruchsschreiben an Amazon wegen der Verwendung nicht öffentlicher Daten unabhängiger Verkäufer.

Aber es ist noch nicht vorbei. Daraufhin öffnete das EU-Kartellrecht eine zweite Untersuchung auf den E-Commerce des amerikanischen Konzerns, der ebenfalls des Zugeständnisses beschuldigt wird bevorzugte Behandlung Ihrer Angebote und Waren von Verkäufern, die Ihre Logistik- und Lieferdienste nutzen.

Die Nachricht war seitdem erwartet worden Financial Times. Amazon gab keinen Kommentar ab, wies jedoch Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs in der Vergangenheit zurück und sagte, dass das Wiederverkäufergeschäft auf seiner Plattform nur einen kleinen Teil der Einzelhandelsbranche ausmacht.

Unterdessen wird am 2. Dezember die Europäische Kommission starten das Digitaldienstgesetz, ein wettbewerbsförderndes und verbraucherfreundliches Regelwerk für den europäischen Digitalmarkt, das bereits 2021 in Kraft treten wird.

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