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Alitalia, EU: grünes Licht für 73 Millionen Anti-Covid-Hilfe

Mit dem Geld wurden zwischen Juni und Oktober die durch die Pandemie entstandenen Schäden kompensiert – derweil laufen die beiden anderen Brüsseler Ermittlungen wegen früherer staatlicher Beihilfen an Alitalia weiter

Alitalia, EU: grünes Licht für 73 Millionen Anti-Covid-Hilfe

La Europäische Kommission genehmigt die staatlichen Beihilfen, die die italienische Regierung aufgelegt hat, um den erlittenen Schaden zu kompensieren Alitalia aufgrund der Covid-19-Pandemie.Insgesamt beläuft sich die Rechnung auf 73,2 Millionen Euro für den Zeitraum vom 16. Juni bis 31. Oktober. Für das Europäische Kartellamt steht die Maßnahme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften.

Margrethe Vestager, für Wettbewerb zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, betonte, dass „die Luftfahrtindustrie nach wie vor einer der Sektoren ist, die am stärksten von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Diese Maßnahme ermöglicht es Italien, weitere Entschädigungen für direkte Schäden zu leisten, die Alitalia zwischen Juni und Oktober 2020 aufgrund von Reisebeschränkungen entstanden sind, die zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus erforderlich sind. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften koordiniert und wirksam umgesetzt werden können.“

Gleichzeitig seien aber „unsere Ermittlungen zu vergangenen Unterstützungsmaßnahmen für Alitalia im Gange – Vestager präzisierte erneut – Wir sind in Kontakt mit Italien bezüglich seiner Pläne und der Einhaltung von EU-Vorschriften“.

Die Referenz ist bei zwei Untersuchungen der Kommission zu Darlehen, die Alitalia in der Vergangenheit vom Staat gewährt worden waren. Auf der Grundlage der eingegangenen Beschwerden hatte die Kommission am 23. April 2018 ein förmliches Prüfverfahren zu den dem Unternehmen im Jahr 900 gewährten Darlehen in Höhe von 2017 Millionen Euro eröffnet.

Daraufhin leitete die EU-Exekutive am 28. Februar 2020 ein weiteres gesondertes förmliches Prüfverfahren zu dem im Oktober 400 gewährten zusätzlichen 2019-Millionen-Euro-Darlehen des Staates ein.

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