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Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei: 1,2 Milliarden EU-Hilfen sind auf dem Weg zu italienischen Unternehmen

Das von der Europäischen Kommission genehmigte italienische Programm wird es ermöglichen, die Sektoren zu unterstützen, die von dem Anstieg der Kosten der Produktionsfaktoren betroffen sind, der durch die russische Invasion in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen verursacht wurde

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei: 1,2 Milliarden EU-Hilfen sind auf dem Weg zu italienischen Unternehmen

Erst die Pandemie und der Klimawandel, dann der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland haben mehrere Branchen in die Knie gezwungen, insbesondere die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie, die in naher Zukunft von Verknappung und steigenden Preisen geprägt sein werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission a Italienische Rahmenregelung mit 1,2 Milliarden Euro Fördergeldern a der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur. Laut einer Mitteilung steht grünes Licht im Zusammenhang mit dem befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen, der im vergangenen März von der Kommission angenommen wurde und der anerkennt, dass die EU-Wirtschaft ernsthaften Störungen ausgesetzt ist, und den sie für das italienische Regime als „notwendig“ erachtete. angemessen und verhältnismäßig", um eine solche Beihilfe zu erhalten.

Insbesondere darf die Beihilfe nicht überschritten werden Obergrenze von 35 Euro für Begünstigte, die in der Primärproduktion in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur tätig sind, und 400 Euro für Unternehmen, die in allen anderen Sektoren tätig sind, „betroffen von der Erhöhung der Strom-, Futter- und Kraftstoffpreise aufgrund der aktuellen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen“ , unterstrich Margrethe Vestager, für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der Kommission. Und sie werden bis zum 31. Dezember 2022 gewährt.

Die Beihilfe in begrenzter Höhe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt; Steuer- oder Zahlungsvorteile; rückzahlbare Vorschüsse; und Ermäßigung oder Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsbeiträgen.