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Finanzamt: Der Einkommenszähler trifft in 730 ein. Steuerprüfungen sind im Gange

Der Einsatz des Einkommensmessers steht zunehmend in 730 und in der Steuererklärung 2014 bevor - Der Einkommensmesser wird die Zahlungsfähigkeit eines Bürgers anhand der entstandenen Ausgaben rekonstruieren und gilt ab dem Steuerzeitraum 2009 - Gefährdet wer 20 % ausweist Differenz zwischen entstandenen Ausgaben und deklarierten Einnahmen

Finanzamt: Der Einkommenszähler trifft in 730 ein. Steuerprüfungen sind im Gange

Schritte nach vorne für den neuen Einkommensmesser. Das Modell 730 und die Steuererklärungen 2014 werden nämlich Hinweise auf eine mögliche Verwendung der Daten für die Version 2.0 des Steuerhinterziehungstools enthalten. Die Agentur der Einnahmen passt sich somit den Anforderungen des Datenschutzgaranten an.

Der Einkommensmesser rekonstruiert die Zahlungsfähigkeit eines Bürgers auf der Grundlage der entstandenen Ausgaben und gilt ab der Steuerperiode 2009. Es wird ein Informationsaustausch zwischen den Behörden und Einzelpersonen und Informationen der Finanzbehörden eingerichtet. Und um diese Daten zu verarbeiten, benötigt die Einnahmenagentur keine Zustimmung der Betroffenen.

Die Kontrollen betreffen Steuerzahler mit einem höheren Steuerhinterziehungsrisiko, für die eine Differenz von 20 % zwischen den entstandenen Ausgaben und den erklärten Einnahmen verlangt wird.

Die Offenlegung erklärt, dass „der Steuerzahler eingeladen wird, sich mit den Finanzbeamten zu treffen, bei denen er in der Lage sein wird, die tatsächliche Familiensituation darzustellen und die Gründe für diesen Unterschied zu klären“.

Für den Fall, dass der eingeladene Steuerpflichtige nicht erscheint und nicht Inhaber eines grundstückseigenen oder sonstigen dinglichen Rechts (z. B. Nießbrauch) oder gemieteten oder verpachteten Grundstücks ist oder unentgeltlich von einem Familienangehörigen genutzt wird oder keine Erläuterungen dazu gibt Die Finanzbehörde wird auf der Grundlage der OMI-Werte eine „Scheinmiete“ ermitteln. Dieser Punkt akzeptiert die Anträge des Bürgen, der wollte, dass die Scheinrente nicht zur Auswahl der Steuerzahler verwendet wird, die der Veranlagung unterzogen werden sollen, sondern nur für die widersprüchlichen

Kein Hinweis auf die durchschnittlichen Istat-Ausgaben, die somit aus dem Einkommensmesser hervorzugehen scheinen, selbst wenn die Durchführungsverordnung sie vorgesehen hätte.

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