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Flughäfen, Haltestelle Schengen: Unannehmlichkeiten voraus

Ab Mittwoch, 10. Mai, und bis zum nächsten 30. Mai gilt die Aussetzung von Schengen im Hinblick auf die G7 - Die Rückkehr der Kontrollen wird den Flughäfen unweigerlich Unannehmlichkeiten bereiten - ENAC an die Passagiere: "Gehen Sie im Voraus zum Flughafen".

Flughäfen, Haltestelle Schengen: Unannehmlichkeiten voraus

Ab morgen, Mittwoch, 10. Mai, und bis nächsten 30. Mai geht es los die Aussetzung von Schengen, der Vertrag, der die Öffnung der Grenzen zwischen den Unterzeichnerstaaten regelt und den freien Personenverkehr ermöglicht. Dies bedeutet mehr Kontrollen und wahrscheinliche Verlangsamungen an Flughäfen, aber auch mehr Kontrollen bei Personen, die mit anderen Verkehrsmitteln reisen und die Grenze überqueren müssen. 

Der Grund für den Stopp ist schnell gesagt: Italien wird vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen um „die regelmäßige und geordnete Entwicklung“ der G7-Gipfel zu gewährleisten, die vom 11. bis 13. Mai in Bari und vom 26. bis 27. Mai in Taormina stattfinden sollen.

Alle Binnengrenzen sind von der Bestimmung betroffen: Land, See und Luft. Die Aussetzung beginnt am 00.00. Mai um 10:24.00 Uhr und endet am 30. Mai 2017 um XNUMX:XNUMX Uhr.

Die Rückgabe von Schecks wird veranlasst unvermeidliche Unannehmlichkeiten auf Flughäfen. Aus diesem Grund hat ENAC, die nationale Zivilluftfahrtbehörde, die Passagiere aufgefordert, „mit einem gültigen Ausweisdokument und vor den normalerweise geplanten Zeiten zum Flughafen zu gehen, um keine durch die Wiedereinführung der Dokumentenkontrolle verursachten Verzögerungen zu verursachen“.

Enac hat auch in Italien tätige nationale und ausländische Fluggesellschaften aufgefordert, ihre Passagiere sowohl auf Websites als auch durch andere als wirksam erachtete Methoden zu informieren, und bittet den gesamten Luftfahrtsektor um „Zusammenarbeit und Verantwortung bei der Vorbereitung geeigneterer Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen des Wiedereinführung von Dokumentenkontrollen, damit Lufttransporttätigkeiten unter Einhaltung der Pünktlichkeit und des reibungslosen Betriebsablaufs durchgeführt werden können".

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