Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Strom- und Gasanbieter auf dem freien Markt PLACET in ihre Angebote aufnehmen, d. h. ein vordefiniertes Angebot, das sich an Haushalte und kleine Unternehmen richtet (zu einem kostenlosen Preis unter gleichwertigen Schutzbedingungen).
– PLACET), unter vorab festgelegten Vertragsbedingungen, die von der Behörde festgelegt wurden, jedoch zu Preisen, die vom Verkäufer frei festgelegt werden, in Übereinstimmung mit einer klaren und verständlichen Struktur. Das teilt die Behörde mit.
Das neue PLACET-Tool setzt den von der Behörde eingeschlagenen Weg fort, um die Verbraucher bis zum 1. Juli 2019 zu begleiten, wenn das Wettbewerbsgesetz endgültig genehmigt wird (an die Kammer übergeben und diese Woche für das endgültige grüne Licht im Senat eintrifft). des verstärkten Schutzregimes auslösen wird, d. h. das Ende des Mechanismus zur vierteljährlichen Festlegung von Strom- und Gasrechnungen durch die Behörde für die Mehrheit der Familien und kleinen Unternehmen.
Placet führt die sog 'Standardangebote' Innovation unter dem Gesichtspunkt des Schutzes
des Benutzers und der Flexibilität, einige ähnliche Fälle gibt es auf anderen Märkten.
Anbieter müssen in ihrem Menü a einfügenPLACET-Angebot zum Festpreis und eines zum variablen Preis, getrennt für den Strom- und den Gassektor, die nur die Lieferung von Energie vorsieht, ohne Zusatzleistungen (z. B. Versicherungs- oder Wartungsprämien usw.) umfassen zu können. Die Allgemeinen Lieferbedingungen werden vom Lieferanten gemäß einem Referenzformular erstellt
von der Behörde mit Unterstützung eines ständigen Arbeitstisches zwischen Vertretern von Betreibern und Endkunden vorbereitet. Das Modul wird den Bezugspunkt für die PLACET-Angebotsverträge darstellen, die von den Verkäufern zunächst auf freiwilliger Basis genutzt werden können, aber auch ein Element für die Überwachung der möglicherweise autonom erstellten Module durch die Behörde sein, um zu beurteilen, ob sie überhaupt vorhanden sind den Bestimmungen der PLACET-Disziplin entsprechen.
Beim Energiepreis ist eine einheitliche Struktur vorgesehen, aufgeteilt in ein Punktekontingent (€/Kunde/Jahr) und ein Energiekontingent (proportional zur entnommenen Menge – €/kWh bzw. €/Scm). Das Energiekontingent wiederum kann variabel, dh indexiert an den Rohstoffpreis auf den Großhandelsmärkten unter Hinzurechnung eines vom Verkäufer definierten Spreads, oder für einen bestimmten Zeitraum (1 Jahr) festgelegt werden.
Für den Strombezug ist ein Anschluss an die Tutela SIMILE-Verträge vorgesehen, die ihre natürliche Laufzeit von 12 Monaten erreichen. Nach einer Mahnung des Verkäufers mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ablauf des Vertrages und mangels einer anderen Wahl des Kunden ist die ÄHNLICHER Schutzvertrag es wird ein weiteres Jahr unter den gleichen vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen fortgesetzt (jedoch ohne den anfänglichen einmaligen, nicht wiederholbaren Rabatt) und anschließend, wiederum in Ermangelung einer anderen Wahl durch den Kunden, die Anwendung eines PLACET-Angebots vorgesehen .
Der Beschluss der Behörde legt auch den Rahmen fest verbindliche Mindestvertragsbedingungen für alle anderen freien Marktangebote als das PLACET-Angebot, ab 2018, insbesondere unter Hinweis auf die neuen Regelungen zum Vertragsschluss und
Rechnungsstellung (mit dem entsprechenden Verbot, bestimmte Gebühren für den Erhalt von Rechnungen zu erheben). Neben den neuen PLACET-Angeboten und den freien Marktangeboten bleiben Angebote des Schutzregimes (so lange gesetzlich vorgeschrieben) und für neu hinzugekommene Betreiber die Tutela SIMILE-Angebote für den Strommarkt (aktivierbar bis 30. Juni 2018 über das Portal
www.portaletutelasimile.it).
