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Der Ecobonus ist freigeschaltet: Das Dekret kommt - VIDEO

Die Durchführungsverordnung, die das Auszahlungsverfahren in Gang setzt, wurde beim Rechnungshof registriert und wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht - Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen

Der Ecobonus ist freigeschaltet: Das Dekret kommt - VIDEO

Einen Monat zu spät, aber endlich sind wir da. Die Durchführungsverordnung, die das Verfahren für die Bereitstellung derEcobonus wurde beim Rechnungshof registriert und wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Das teilten die Wirtschafts- und Verkehrsministerien in einer gemeinsamen Erklärung mit.

„Die Maßnahme sieht Beiträge für den Kauf von Fahrzeugen mit niedrigen CO2-Emissionen (Elektro- und Hybridfahrzeuge) vor, wie vom Haushaltsgesetz 2019 gefordert – fährt der Hinweis fort – Diese Bestimmung eröffnet die Phase, die es den Händlern ermöglicht, auf der Ecobonus gewidmeten Plattform einzufügen , bereits seit dem 180. März in Betrieb, die Bestellung und Buchung des Incentives. Ab der Buchung haben Sie dann bis zu XNUMX Tage Zeit, um das Fahrzeug auszuliefern. Sobald die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt ist, kann der Ecobonus daher auf der aktualisierten Plattform beantragt werden. auf der Mise-Website.

Um die Hauptmerkmale des Ökobonus (sowie die der Ökosteuer) zusammenzufassen, schlagen wir den FIRSTonline-Videoleitfaden vor.

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