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Gutschein für Internationalisierung: neueste Updates

Für KMU und Unternehmensnetzwerke, die das ExportVoucher-System nutzen möchten, steht jetzt das Online-Registrierungsverfahren offen: Die Registrierung im Unternehmensregister und die Mitteilung der eigenen PEC-Adresse sind unerlässlich.

Gutschein für Internationalisierung: neueste Updates

Wie von MiSE berichtet, wurde das Online-Registrierungsverfahren für KMU und Unternehmensnetzwerke gestartet, die sich für das bewerben möchten Gutschein für Internationalisierung: Interessierte Unternehmen können sich über das IT-Verfahren ExportVoucher anmelden, das unter https://exportvoucher.mise.gov.it verfügbar ist.

Um sich beim ExportVoucher-System anzumelden, muss das Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sein und ihm zuvor eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Adresse) gemäß Artikel 16 des Gesetzesdekrets 185 von 2008 und Art. mitgeteilt haben. 5 des Gesetzesdekrets n. 79 von 2012.

Die PEC-Adresse, die für die Übermittlung der Systemzugangsdaten (Passwort) verwendet wird, ist ausschließlich diejenige, die sich aus dem Unternehmensregister ergibt: Daher muss sie aktiv und einsehbar sein. Denken Sie auch daran ab dem 15. September XNUMX kann der Antrag online ausgefüllt und digital unterschrieben werden. Der Versand wird voraussichtlich ab 10:00 Uhr am 22. September erfolgen.

Weitere Informationen und Einblicke finden Sie im Registrierungsleitfaden (pdf, 114 Kb) auf der MiSE-Website.

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