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Gutschein für Internationalisierung: Merkmale und Zwecke

Die Funktionsweise des Instruments und die Bedingungen für den Zugang zu Konzessionen für einen Betrag von 10 Millionen zugewiesener Ressourcen wurden auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung veröffentlicht.

Gutschein für Internationalisierung: Merkmale und Zwecke

Per Dekret des Generaldirektors für internationale Politik und Handelsförderung vom 23. Juni il Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung definierte die Verfahren und Bedingungen für die Beantragung und Gewährung von „Internationalisierungsgutscheinen“, das darauf abzielt, KMU und Unternehmensnetzwerke bei ihrer Strategie des Zugangs und der Konsolidierung auf internationalen Märkten mit 10 Millionen zugewiesenen Ressourcen gemäß dem Ministerialerlass vom 15. Mai 2015 zu unterstützen.

Die Intervention besteht aus einem nicht rückzahlbaren Beitrag in Form eines Gutscheins, d.h wirtschaftliche Unterstützung zur Deckung von Dienstleistungen für mindestens 6 Monate für alle KMU, die beabsichtigen, ausländische Märkte durch eine spezialisierte Person, den sogenannten Temporären Exportmanager (TEM), zu erschließen in der Lage, Prozesse und Programme auf ausländischen Märkten zu studieren, zu planen und zu verwalten. Begünstigt werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von Kapitalgesellschaften, auch in Genossenschaftsform, und Unternehmensnetzwerke zwischen KMU, die in mindestens einem der Finanzbereiche einen Mindestumsatz von 500 Euro erzielt haben Jahre der letzten drei Jahre. Diese Einschränkung besteht nicht bei Start-ups, die in der besonderen Abteilung des Unternehmensregisters gemäß Art. 000 Absatz 25 des Gesetzes 8/179). Die Intervention führt zu einzelnen nicht rückzahlbaren Gutscheinen in Höhe von 10 Euro, für die das Unternehmen mit einer Kofinanzierung eingreifen muss, die für die erste Ausschreibung mindestens 3 Euro beträgt (Die Gesamtkosten, die dem Unternehmen für die Dienstleistung entstehen, müssen daher mindestens 13 Euro betragen). Das Unternehmen muss sich an ein Unternehmen wenden, das die Dienstleistungen erbringt, indem es aus den Unternehmen aus der entsprechenden Liste des Ministeriums auswählt, die bis zum 1. September 2015 veröffentlicht wird.

Die Ankündigung stellt fest, dass ab 10.00. September 1, 2015 Uhr, können sich interessierte Unternehmen über das auf der Seite „Gutschein für Internationalisierung“ der MiSE-Website bereitgestellte IT-Verfahren registrieren. Wir laden Sie ein, denselben Abschnitt sorgfältig zu lesen, um alle Hinweise und Erläuterungen zu den Kriterien und Methoden für den Zugang zum Instrument und die Auszahlung der Ermäßigungen zu erhalten. Abgeschlossene und digital signierte Zugangsanträge müssen ab dem 10.00. September 22, 2015 Uhr, bis zum 17.00. Oktober 2, 2015 Uhr, ausschließlich online eingereicht werden.

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