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Selbstanzeige: Über 100 Bewerbungen nach dem 2. September erwartet, deshalb

Anfang nächsten Monats wird ein Gesetz in Kraft treten, das den Preis für die Rückgabe von illegal exportiertem Kapital nach Italien faktisch halbiert.Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Regierung, um mehr einzusammeln, beschließt, die Frist zu verschieben.

Selbstanzeige: Über 100 Bewerbungen nach dem 2. September erwartet, deshalb

Der Anstieg ist bereits Realität, aber ab September wird mit einer wahren Explosion von Anträgen auf Beitritt zur Selbstanzeige gerechnet. Laut einigen Gerüchten, die heute vom Corriere della Sera gemeldet wurden, waren bisher über 10 Steuerzahler, die darum gebeten haben, sich an das Verfahren zu halten, um mit den Steuerbehörden Frieden zu schließen und illegal exportiertes Kapital nach Italien zurückzubringen, eine Zahl, die, Insidern zufolge soll sie jedoch bis Mitte nächsten Monats auf 100 steigen. 

Dieses exponentielle und sprunghafte Wachstum ist darauf zurückzuführen, dass am 2. September ein von allen potenziellen Nutzern der Selbstanzeige mit Spannung erwartetes Gesetz in Kraft tritt. Dies ist die Verdoppelung der Bewertungsfristen. 

„Kurz gesagt – Fabrizio Vedana, stellvertretender Generaldirektor der Treuhandgesellschaft, erklärte vor einigen Tagen in einem Interview mit Il Messaggero – es ist ein erheblicher Rabatt für diejenigen, die das Geld nach Italien zurückbringen. Die freiwillige Amnestie ist keine Amnestie, denn um das Kapital zu legalisieren, müssen alle hinterzogenen Steuern bezahlt werden. Der einzige Rabatt gilt für Strafgebühren und Zinsen“. 

Steuern müssen jedoch „nur für die Zeiträume gezahlt werden, für die die Steuerbehörden Kontrollen durchführen können – so der Experte weiter. Bis Juli war es mit den alten Regeln zur Verdopplung möglich, bis zu 8-10 Jahre in Rückstand zu geraten. Mit der eingeführten Begrenzung können die Steuerbehörden jedoch nur für die letzten 4-5 Jahre Steuernachzahlungen verlangen. In der Praxis hat sich der Preis für die Kapitalbeschaffung halbiert.“

Theoretisch laufen die Fristen für die Einhaltung der Selbstanzeige am 30. September ab (für Verstöße, die bis zum 30. September 2014 begangen wurden), aber zu diesem Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen, dass die Regierung zur weiteren Steigerung der Erlöse beschließt, die Selbstanzeige zu verschieben Frist bis Jahresende.

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