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Ryanair stornierte Flüge, das Kartellamt verlangt mehr Klarheit bei Erstattungen

Die Behörde forderte Ryanair auf, italienische Verbraucher über die mit Flugannullierungen verbundenen Rechte zu informieren, sowohl durch direkte Kommunikation als auch durch leicht zugängliche Informationen auf der Homepage der Website des Unternehmens in italienischer Sprache.

Der Antitrust-Zauberstab Ryanair. Nach den Flugannullierungen im September und Oktober beschloss die Behörde, das Unternehmen zu verpflichten, den Verbrauchern unverzüglich klare, transparente und sofort zugängliche Informationen zu geben.

Insbesondere stellte das Kartellamt fest, dass Ryanair – auch nach Beginn der Untersuchung – sowohl auf seiner Website als auch in Mitteilungen an Verbraucher „auf unvollständige, intransparente und irreführende Weise“ Informationen über das Recht auf Entschädigung verbreitete Italienische Passagiere, die nach Annullierungen Anspruch darauf haben.

Ein Verhalten, das nach Ansicht der Überwachungsbehörde den Verbrauchern schwere und irreparable Schäden zufügen könnte und die Ausübung des Rechts auf finanzielle Entschädigung durch Verbraucher behindert, die aufgrund der Annullierung von Flügen erhebliche Unannehmlichkeiten erlitten haben.

Aus diesen Gründen hat das Kartellamt Ryanair aufgefordert, italienische Verbraucher über die mit Flugannullierungen verbundenen Rechte zu informieren, sowohl durch direkte Kommunikation als auch durch Informationen, die leicht auf der Homepage der Website des Unternehmens in italienischer Sprache verfügbar sind.

Insbesondere, erklärt die Behörde, muss das Unternehmen erklären:

– die Rechte, die dem Verbraucher nach Stornierungen zustehen, wie das Recht auf eine Rückerstattung und/oder kostenlose Änderung des stornierten Fluges und auf eine finanzielle Entschädigung, falls fällig;

– die vollständige Liste der Daten, Strecken und Anzahl jedes annullierten Fluges;

– das zu befolgende Verfahren zur Beantragung einer Rückerstattung, einer kostenlosen Flugänderung und der ihnen zustehenden finanziellen Entschädigung.

Ryanair muss das Kartellamt über die Durchführung der Bestimmungen der Aussetzungsbestimmung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt informieren, indem sie einen detaillierten Bericht mit Erläuterung der getroffenen Maßnahmen übermittelt.

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