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Grünes Licht vom Ministerrat für den Justizplan in 12 Punkten

Der Ministerrat hat gestern einem Plan zur Justizreform zugestimmt, der nun zur Vernehmlassung vorgelegt wird - Herausragend ist die Beschleunigung der Zivilgerichtsverfahren: ein Jahr insgesamt - Aber auch die zivilrechtliche Haftung der Richter und die Änderung der Wahlkriterien the Csm – Falsche Buchführung ist wieder strafbar.

Grünes Licht vom Ministerrat für den Justizplan in 12 Punkten

Hier ist eine Zusammenfassung der 12 Punkte der Justizreform, die gestern vom CDM vorgestellt wurden und die nun für 2 Monate zwischen Insidern und Bürgern zur Diskussion stehen.  

1- ZIVILRECHT: Die Zeitverkürzung zielt darauf ab, die erste Instanz des Zivilverfahrens auf ein Jahr zu verkürzen. 

2- CSM: „Wer urteilt, nominiert nicht, wer nominiert, urteilt nicht“, sagte Renzi und erklärte, dass die Karriere an Verdienste geknüpft sei

3- ZIVILHAFTUNG DER MAGISTRATEN: Neues auch im Hinblick auf die umstrittene zivilrechtliche Haftpflicht von Richtern: Die Linie der Regierung, erklärte Renzi am Ende des CDM, "soll sich am europäischen Modell orientieren". Nein also zum „Pini-Modell“, verehrter Lega-Nord-Befürworter einer Änderung, die in erster Lesung die direkte zivilrechtliche Haftung von Richtern in das Gemeinschaftsrecht einführte

4- REFORM DER VORSCHRIFTEN DER SONDERRICHTER  

5- VORSCHRIFTEN GEGEN WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT (gefälschte Bilanzen, Selbstwäsche): Zu den relevantesten Punkten unter den 12 von Renzi genannten zählt auch der Vorrang der Regeln gegen Wirtschaftskriminalität. Die Regierung, unterstrich der Premierminister, beabsichtigt, neue Vorschriften über falsche Buchführung und Selbstwäsche einzuführen (oder wieder einzuführen), „für die bereits die Gesetzestexte ausgearbeitet wurden“.

6- BESCHLEUNIGUNG DES STRAFVERFAHRENS UND REFORM DER VERORDNUNG: Eine weitere wichtige Neuerung ist die Beschleunigung der Strafprozesszeiten durch die Verjährungsreform, die „uns am Herzen liegt“, betonte Renzi vor Journalisten, denn „es ist eine Frage der Höflichkeit. Zwei Monate lang wollen wir auf nicht ideologische Weise über Gerechtigkeit diskutieren, es wird eine eher philosophische, konzeptionelle und abstrakte Diskussion sein, bevor wir die Reform zur Einbeziehung Italiens in dieses Thema genehmigen“, fügte Renzi hinzu. 

7- ABFRAGE (Recht auf Information und Schutz der Privatsphäre): "Dem Richter muss es freistehen, abzuhören, aber die Öffentlichkeit der Abhörungen selbst muss begrenzt sein, insbesondere wenn es um persönliche Fakten der Verdächtigen geht, die nichts mit den verfolgten Straftaten zu tun haben“, erklärte Renzi, der daraufhin die Redaktion der befragte Zeitungen die Frage: „Ist es richtig, dass es keine Grenze gibt? Gibt es ein Recht auf Privatsphäre in Bezug auf personenbezogene Daten?“.

8- Umfassende Computerisierung des Justizwesens: Schließlich gehören zu den genehmigten Punkten auch die vollständige Computerisierung des Justizwesens und die Umschulung des Verwaltungspersonals der Justizämter.  

9- WIEDERAUFBAU des Verwaltungspersonals.  

10- ZIVILER HINTERGRUND MIT: Ehrgeizig ist auch das vom Ministerpräsidenten immer wieder vor Augen geführte Ziel, den Rückstand bei den Zivilprozessen zu halbieren, der inzwischen auf 5 Millionen Verfahren bescheinigt wird. „Für Trennungen und einvernehmliche Scheidungen wird es nicht mehr notwendig sein, vor einen Richter zu gehen“, erklärte Ministerin Andrea Orlando 

11- CSM/2: Mehr Karriere für Verdienste und weniger für die Mitgliedschaft

12- VORZUGSPUR FÜR UNTERNEHMEN UND FAMILIEN

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