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EU, Untersuchung von Vereinbarungen zwischen Flughäfen und Billigfliegern

Ryanair war bereits im Jahr 2002 wegen eines vom Flughafen Charleroi gewährten Vorteils ins Visier genommen worden – nun weitet die Europäische Kommission die Untersuchung auf die Flughäfen Angouleme in Frankreich und Dortmund in Deutschland aus.

EU, Untersuchung von Vereinbarungen zwischen Flughäfen und Billigfliegern

Die Finanzvereinbarungen zwischen der öffentlichen Hand und den Flughäfen Charleroi (Belgien), Angoulême (Frankreich) und Dortmund (Deutschland) geraten ins Visier der EU. Tatsächlich wird die Europäische Kommission eine Untersuchung durchführen, um insbesondere zu überprüfen, ob die Rabatte und Marketingvereinbarungen zwischen diesen Flughäfen und einigen Fluggesellschaften bestehen, darunter insbesondere Ryanair, stehen im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen.

Brüssel hat damit den Umfang der 2002 begonnenen Untersuchung ausgeweitet Vorteile, die der Billigfluggesellschaft Ryanair für die Nutzung des Flughafens Charleroi gewährt werden.

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