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Gericht von Rom: Berechtigte Strahlen

Die Richter stellten fest, dass die Vertragsunterzeichnung nicht unter die gesetzlich vorgesehenen Fälle der Nichtzulassung fällt. Im Übrigen sei Rechtsanwalt Monello im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage kein „Rechtsschutzberechtigter“.

Gericht von Rom: Berechtigte Strahlen

Der Vertrag zwischen dem Movimento 5 Stelle und Virginia Raggi ist gültig. Die Berufung des Anwalts Venerando Monello wurde von der ersten Sektion des Zivilgerichts abgewiesen.

Die Richter stellten fest, dass die Vertragsunterzeichnung nicht unter die gesetzlich vorgesehenen Fälle der Nichtzulassung fällt. Im Übrigen sei Rechtsanwalt Monello im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage kein „Rechtsschutzberechtigter“.

Rechtsanwalt Monello muss den vorgeladenen Parteien auch die Anwaltskosten erstatten.

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