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Verkehr gefährdet, ÖPNV-Verbände alarmiert: „Erfrischungsgetränke 2021/2022 erkennen und Zahlungen entsperren“

Mindestens 1,2 Milliarden sind laut Wirtschaftsverbänden nötig, um das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht der ÖPNV-Unternehmen zu gewährleisten

Verkehr gefährdet, ÖPNV-Verbände alarmiert: „Erfrischungsgetränke 2021/2022 erkennen und Zahlungen entsperren“

Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen in Gefahr: Gewährleistung des wirtschaftlichen und finanziellen Gleichgewichts der Unternehmen Öffentlicher Nahverkehr Mindestens 1,2 Milliarden werden für den Zeitraum 2021/erstes Quartal 2022 benötigt, Unternehmen, deren Umsätze zuerst durch den Covid-Stopp und anschließend durch den hohen Spritpreis hart getroffen wurden. Das ist der Appell der TPL-Fachverbände Astra, Anav e Agens.

„Der ÖPNV-Sektor droht in die Knie zu gehen – erklären die Verbände –. Es ist daher unerlässlich, dass die zu bildende Regierung so schnell wie möglich eingreift, um die Zahlung von Beiträgen für entgangene Einnahmen, die zugewiesen und noch nicht gezahlt wurden, freizugeben, um eine angemessene Entschädigung für Unternehmen zu gewährleisten, die zuerst durch die gebogen wurden Pandemie und jetzt von der Preiserhöhung Energiekosten, Brennstoff und Rohstoffe, insgesamt über 300 Millionen allein für das laufende Jahr. Diese Verzögerung hat schwerwiegende Auswirkungen auf das Liquiditätsmanagement von Unternehmen, die ernsthaft Gefahr laufen, ihre Dienstleistungen gegenüber den Bürgern nicht mehr garantieren zu können.“

Diese Situation, so die Berufsverbände weiter, habe zu einem starken Rückgang der Mobilitätsnachfrage und der relativen Einnahmen geführt, so dass das wirtschaftlich-finanzielle Gleichgewicht der Dienstleistungsverträge gefährdet sei. Der zusätzliche Bedarf zur Sicherung des Gleichgewichts für 2021 beläuft sich auf mindestens 900 Millionen Euro, zu denen die im ersten Quartal 2022 angefallenen Verluste in Höhe von 300 Millionen hinzukommen müssen. Insgesamt genau 1,2 Milliarden.

Asstra, Anav und Agens weisen auch darauf hin, dass bis zur Amtseinführung der neuen Exekutive „das Fehlen angemessener Maßnahmen der Erfrischung unvermeidliche Auswirkungen auch auf die Arbeitsbeziehungen des Sektors seit dem Abkommen vom Erneuerung des Bundestarifvertrages für Bahn- und Straßenbahnfahrer vom 10. Mai 2022 bedingt die Zahlung der zweiten Tranche der Einmalzahlung an die Zahlung von Erfrischungen für die entgangenen Einnahmen für den Zeitraum Januar 2021 bis März 2022“.

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