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Tfr: mehr Steuern für diejenigen, die auf der Gehaltsabrechnung einen Vorschuss verlangen

ENTWURF DES STABILITÄTSGESETZES (PDF-ANHANG) - Nach einer nicht endgültigen Fassung des Manövers soll der Abfindungsvorschuss in der Lohnabrechnung der "ordentlichen Besteuerung" unterliegen und "nicht sozialversicherungspflichtig" sein - Auf Wiedersehen, daher zu dem um 11 % subventionierten Steuersatz.

Tfr: mehr Steuern für diejenigen, die auf der Gehaltsabrechnung einen Vorschuss verlangen

L 'Abfindungsvorschuss in der Gehaltsabrechnung sie sollte mit dem Grenzsteuersatz der persönlichen Einkommensteuer besteuert werden, nicht mehr mit dem erleichterten Steuersatz, der für Abfindungen vorgesehen ist. Für den Steuerzahler führt daher die Forderung nach Vorauszahlung zu einer Erhöhung der Steuerlast. Das geht aus einem Entwurf des Stabilitätsgesetz in den letzten Stunden im Umlauf, nachdem die Regierung grünes Licht für das neue Manöver gegeben hatte. 

Artikel 6 des Textes legt fest, dass „vom 2015. März 30 bis zum 2018. Juni XNUMX Beschäftigte des privaten Sektors“ in ihren Gehaltsabrechnungen einen Vorschuss auf die Abfindung beantragen können, der „zu unterliegen hat ordentliche Besteuerung"Und"sie ist nicht sozialversicherungspflichtig". 

Darüber hinaus kann jeder, der sich dafür entscheidet, die Abfindung sofort kassieren nicht mehr zurückgehen können bis „Ende 30. Juni 2018“

Neben Beamten besteht die Möglichkeit, einen Abfindungsvorschuss zu beantragen auch denen verweigert, die weniger als sechs Monate gearbeitet haben für den zur Zahlung der Abfindung verpflichteten Arbeitgeber. Ebenfalls ausgeschlossen Hausangestellte und die in der Landwirtschaft Beschäftigten

Die Operation sieht vor, dass die Banken die TFR vorstrecken, um einen Liquiditätsverlust für die Unternehmen zu vermeiden. Am Ende der Arbeitszeit zahlt das Unternehmen die zurückgestellten Beträge direkt an das Kreditinstitut, das für die Abfindung die heute garantierte gleiche Vergütung erhält: 1,5 % plus 0,75 % der Inflationsrate.


Anhänge: Gesetz-errichtet-2015 (1).pdf

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